Streit um Schufa-Altdaten dürfte vor Gericht enden
Der Konflikt um die Speicherung historischer Schufa-Daten steuert offenbar auf ein Gerichtsverfahren zu. Die Auskunftei wies die Vorwürfe der europäischen Datenschutzorganisation NOYB nach eigenen Angaben entschieden zurück und verweigerte eine Unterlassungserklärung bis zum 9. September.
Die in Wien ansässige NGO kündigte daraufhin umgehend rechtliche Schritte an. Damit sei klar, dass NOYB eine Unterlassungsklage einreichen werde. Zudem könnten sich Betroffene weiterhin für eine mögliche Sammelklage registrieren.
Bereits Ende August hatte NOYB die Schufa offiziell abgemahnt und weitere juristische Maßnahmen in Aussicht gestellt. NOYB-Chef Max Schrems kritisierte die Haltung der Auskunftei scharf. Die Argumentation der Schufa sei aus seiner Sicht völlig abwegig. Offenbar verhalte sich das Unternehmen so, als stünde es über europäischem Recht.
Vorwurf einer „Schattendatenbank“
Ausgangspunkt des Streits waren Berichte von NDR und Süddeutscher Zeitung aus dem Juli. Darin ging es um den Vorwurf, die Schufa führe eine Art „Schattendatenbank“ mit alten Informationen, etwa zu früheren Krediten, Pfändungen oder Privatinsolvenzen. Teilweise betreffe dies Forderungen, die Betroffene längst beglichen hätten.
Nach Datenschutzvorgaben und den in der Branche üblichen Löschfristen müssten solche Daten nach einer bestimmten Zeit entfernt werden. Die Schufa räumt jedoch ein, entsprechende historische Angaben teilweise bis zu zehn Jahre lang aufzubewahren.

Schufa-Chefin Tanja Birkholz widersprach der Darstellung zuletzt beim Handelsblatt-Bankengipfel. Es gebe keine „Schattendatenbank“, sondern lediglich ein Datenarchiv, wie es auch andere Unternehmen führten.
Schufa verteidigt ihre Praxis
Das Unternehmen begründet die Speicherung damit, gesetzliche und regulatorische Anforderungen erfüllen zu müssen. Die historischen Daten würden im Einklang mit rechtlichen Vorgaben sowie den mit Datenschutzbehörden abgestimmten Speicherfristen vorgehalten. Außerdem seien diese Informationen nötig, um belastbare Bonitätsbewertungen zu entwickeln und deren Qualität zu kontrollieren.
In einem 26-seitigen Schreiben ließ die Schufa die Forderung nach Unterlassungserklärungen durch ihre Anwälte zurückweisen. Schon zuvor hatte die Auskunftei betont, sie werde die Aufbewahrung historischer Daten notfalls erneut bis vor den Bundesgerichtshof verteidigen.
Hohe finanzielle Risiken im Fall einer Niederlage
Sollten die Datenschützer vor Gericht Erfolg haben, könnten der Schufa erhebliche Kosten drohen. Nach eigenen Angaben verfügt das Unternehmen über bonitätsrelevante Daten zu rund 68 Millionen Menschen. Selbst geringe Entschädigungsbeträge pro Person könnten deshalb Forderungen in enormer Höhe auslösen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber