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Darum wackelt das Urteil gegen Christian B.

Christian B. gestand seinen Knast-Ausraster – doch plötzlich nimmt der Fall vor Gericht eine brisante neue Wendung.

22.10.2026, 04:30 Uhr

Das Urteil gegen Christian B. wegen Beleidigung ist noch nicht endgültig. Nach Angaben eines Sprechers des Landgerichts Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen die Entscheidung eingelegt. Damit ist das Urteil vorerst nicht rechtskräftig.

Vergangene Woche hatte das Landgericht Christian B. zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Es war bereits das zweite Verfahren in dieser Sache. Zuvor hatte das Amtsgericht Oldenburg eine Freiheitsstrafe von sechs Wochen verhängt. Gegen diese Entscheidung waren sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung vorgegangen.

Einräumung der Beleidigung

Christian B. hatte zuletzt über seinen Anwalt erklärt, dass er im Oktober 2023 einen Mitarbeiter der JVA Oldenburg beleidigt habe. Der 49-Jährige ließ mitteilen, dass ihm sein Verhalten heute leidtue. Als Gründe nannte er die Belastung durch die Isolationshaft sowie Schmerzen, unter denen er damals gelitten habe.

An dem Vorfall selbst bestanden bei Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung keine Zweifel. Im zweiten Prozess drehte sich daher alles nur noch um die Höhe der Strafe. Die Verteidigung plädierte auf 90 Tagessätze zu je 10 Euro, die Staatsanwaltschaft forderte hingegen zweieinhalb Monate Haft.

Oberlandesgericht muss entscheiden

Das Landgericht verhängte schließlich eine höhere Geldstrafe als von der Verteidigung beantragt. Diese hatte bereits im Prozess angekündigt, die Entscheidung hinzunehmen. Der Staatsanwaltschaft reicht das Strafmaß jedoch nicht aus.

Nun ist das Oberlandesgericht am Zug. Sollte die Revision Erfolg haben, müsste eine andere Kammer des Landgerichts erneut über die Strafe entscheiden. Davon könnte auch die weitere Situation von Christian B. abhängen.

Nach Angaben seines Anwalts wohnt Christian B. derzeit in einem Container auf einem Grundstück der Stadt Kiel und wird rund um die Uhr von der Polizei beobachtet. Zudem steht er weiterhin im Verdacht, die verschwundene Madeleine McCann getötet zu haben. In diesem Fall gibt es bislang jedoch keine Anklage; es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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