In den ersten fünf Monaten des laufenden Jahres ist die Zahl der Organspenden in Deutschland deutlich gestiegen. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) wurden von Januar bis Mai 1.405 Spenderorgane erfasst. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 1.253 gewesen – ein Zuwachs von gut zwölf Prozent.
Auch bei der Zahl der Spenderinnen und Spender zeigt sich ein leichter Anstieg. Während im Vergleichszeitraum 2025 insgesamt 426 Menschen nach ihrem Tod Organe für Transplantationen spendeten, waren es in den ersten fünf Monaten 2026 bereits 452. Das entspricht einem Plus von 6,1 Prozent.
Schon im Gesamtjahr 2025 hatte sich die Entwicklung leicht verbessert. Damals wurden deutschlandweit bei 985 Verstorbenen ein oder mehrere Organe entnommen. Im Vergleich zu 2024 bedeutete das einen Anstieg um 3,4 Prozent. Laut DSO wurde damit der höchste Stand seit dem Jahr 2012 erreicht.
Trotz dieser Entwicklung reicht die Zahl der verfügbaren Organe weiterhin nicht aus, um den Bedarf zu decken. Im Jahr 2025 erhielten 3.150 Menschen ein Spenderorgan. Gleichzeitig standen rund 8.200 Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten.
Debatte über die Widerspruchsregelung
In Deutschland gilt bislang, dass einer Organentnahme nach dem Tod ausdrücklich zugestimmt worden sein muss – entweder durch die betroffene Person zu Lebzeiten oder stellvertretend durch Angehörige. Anders als in vielen europäischen Ländern gibt es also keine automatische Zustimmung.
Das könnte sich künftig ändern. Eine Gruppe von Abgeordneten aus mehreren Fraktionen setzt sich für eine grundlegende Reform des Organspenderechts ein. Nach ihren Plänen soll ab 2030 jede volljährige und einwilligungsfähige Person grundsätzlich als Organspenderin oder Organspender gelten, sofern sie dem nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat.
Im Bundestag zeichnet sich dazu eine intensive ethische Diskussion ab, bei der die üblichen Fraktionslinien keine entscheidende Rolle spielen dürften. Kritiker einer solchen Widerspruchsregelung warnen bereits, ein entsprechendes Modell greife in Grundrechte ein.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion