Wirtschaft

Wirecard: Platzt der Prozess kurz vor dem Finale noch?

Wirecard-Urteil rückt näher: Braun droht jahrelange Haft – doch seine Verteidigung zündet kurz vor Schluss den letzten Coup.

30.09.2026, 13:48 Uhr

Im Münchner Wirecard-Verfahren versucht die Verteidigung des früheren Konzernchefs Markus Braun kurz vor einem möglichen Abschluss noch, den Prozess zu stoppen. Brauns Anwältin Theres Kraußlach beantragte die Aussetzung des seit Dezember 2022 laufenden Verfahrens und verwies auf Brauns Anspruch auf ein faires Verfahren. Aus ihrer Sicht habe sich die Ausgangslage inzwischen grundlegend verändert. Würde dem Antrag stattgegeben, müsste der Prozess praktisch wieder von vorn beginnen. Das Gericht strebt jedoch weiterhin einen zeitnahen Abschluss an. Der Vorsitzende Richter Markus Födisch kündigte an, über den Antrag schnell zu entscheiden.

Verteidigung warnt vor Fehlurteil

Kraußlach begründete ihren Vorstoß damit, dass zunächst ein anderes Betrugsverfahren gegen eine frühere Wirecard-Managerin abgewartet werden müsse. Diese Frau soll im 2020 bekannt gewordenen Milliarden-Skandal eine wesentliche Rolle gespielt haben. Nach Ansicht der Verteidigung ist ihre Bedeutung für die Aufklärung des Falls zentral. Ohne die Ergebnisse dieses Verfahrens bestehe die Gefahr, dass Braun zu Unrecht belastet werde.

Die in Singapur lebende Ex-Managerin war für deutsche Ermittler lange nicht erreichbar, wurde aber zu Beginn dieses Jahres ausgeliefert. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz erhob im Juli Anklage gegen sie. Bei Wirecard verantwortete sie das Asien-Geschäft im Vertrieb und galt als enge Vertraute des ehemaligen Vertriebsvorstands Jan Marsalek, der seit 2020 untergetaucht ist. Im Münchner Prozess sollte sie bereits als Zeugin auftreten, machte jedoch von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Staatsanwaltschaft sieht dennoch keinen Anlass, das Verfahren zu unterbrechen.

Braun droht eine Verurteilung

Unbestritten ist, dass bei Wirecard in großem Stil manipuliert wurde und Milliarden verschwanden. Braun weist jede Schuld weiterhin zurück. Er stellt sich selbst als Opfer der eigentlichen Täter dar, die er im Umfeld von Marsalek verortet. Zu diesem Kreis soll nach seiner Darstellung auch die nun in Koblenz angeklagte frühere Managerin gehören.

Für einen Freispruch sprechen die Signale des Gerichts bislang allerdings kaum. Zwar dürfen Richter kein Urteil vorwegnehmen, sie können jedoch erkennen lassen, wie sie die Glaubwürdigkeit von Einlassungen einschätzen. Födisch hatte Brauns Verteidigungslinie bereits vor dem aktuellen Antrag als nicht nachvollziehbar und nicht schlüssig bezeichnet. Hinzu kommt, dass Braun seit mehr als sechs Jahren in Untersuchungshaft sitzt. Wären die Richter von seiner Unschuld überzeugt, hätte er längst aus der Haft entlassen werden müssen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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