Streit um angebliche Schufa-"Schattendatenbank" könnte vor Gericht eskalieren
Der Schufa steht wegen der mutmaßlichen Speicherung längst überfälliger Alt-Daten ein weitreichender Rechtskonflikt bevor. Die Wiener Datenschutzorganisation NOYB ("None of Your Business") hat die Auskunftei offiziell abgemahnt und zugleich angekündigt, eine kollektive Klage vorzubereiten. Die Schufa weist die Vorwürfe entschieden zurück und kündigt an, den Fall notfalls bis vor den Bundesgerichtshof zu tragen.
Kritik an jahrelanger Aufbewahrung alter Einträge
Auslöser sind Berichte von NDR und Süddeutscher Zeitung aus dem Juli. Demnach bewahrt die Schufa sogenannte historische Daten auf. Dabei soll es um Informationen zu früheren Krediten, Pfändungen oder Privatinsolvenzen gehen – also um Sachverhalte, die für viele Betroffene längst erledigt sind.
Nach Datenschutzvorgaben und den in der Branche üblichen Fristen müssten solche Angaben nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden. Nach Darstellung der Schufa bleiben diese Daten jedoch teils bis zu zehn Jahre gespeichert.
Besonders kritisch sehen Datenschützer den Vorwurf, dass die Schufa diese archivierten Informationen bei Auskunftsanfragen nach Artikel 15 der DSGVO nicht vollständig offengelegt habe. Die Begründung des Unternehmens: Für Verbraucher seien vor allem der aktuelle Score und die derzeit berücksichtigten Merkmale relevant, nicht aber ältere Datenbestände.
NOYB verlangt Löschung und bereitet Sammelklage vor
NOYB fordert nun die sofortige Entfernung der historischen Daten. Sollte die Schufa dem nicht nachkommen, will die Organisation eine Unterlassungsklage im Interesse der Verbraucher einreichen.
Darüber hinaus arbeitet NOYB an einer Verbandsklage auf immateriellen Schadensersatz. Zur Begründung verweist die Organisation auf mögliche millionenfache Verstöße gegen das Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO. Betroffene können sich bereits auf einer Interessentenliste registrieren.
Sollte NOYB vor Gericht Erfolg haben, könnten auf die Schufa erhebliche Kosten zukommen. Da die Auskunftei nach eigenen Angaben Daten zu nahezu allen 68 bis 69 Millionen volljährigen Menschen in Deutschland verarbeitet, könnten selbst geringe Entschädigungen pro Person zu enormen Summen führen.
Schufa hält Vorgehen für rechtmäßig
Die Schufa sieht in der Speicherung historischer Daten keinen Rechtsverstoß. Nach Angaben des Unternehmens sei die Verarbeitung solcher Informationen gesetzlich und regulatorisch notwendig. Eine Löschung, wie sie NOYB verlange, schade aus Sicht der Auskunftei sowohl Verbrauchern als auch der Wirtschaft.
Zur Begründung verweist die Schufa darauf, dass historische Datensätze und Testdaten nötig seien, um wissenschaftlich belastbare Bonitätsbewertungen zu entwickeln, deren Qualität zu prüfen und die Nachvollziehbarkeit der Datennutzung zu gewährleisten. Die Forderungen von NOYB würden daher keine Stärkung des Verbraucherschutzes bedeuten, sondern wichtige Grundlagen für faire und präzise Scores gefährden. Die Schufa kündigte an, ihre Praxis gerichtlich zu verteidigen.
Unterstützung für NOYB durch AlgorithmWatch
Rückendeckung erhält NOYB von der deutschen Organisation AlgorithmWatch. Die NGO hatte eine Petition gestartet und ein Formular bereitgestellt, mit dem bereits mehr als 22.000 Menschen gezielt Auskunft über möglicherweise gespeicherte Archivdaten verlangt haben.
AlgorithmWatch-Geschäftsführer Matthias Spielkamp widersprach der Darstellung der Schufa, wonach Bürger kein besonderes Interesse an diesen Informationen hätten. Dass inzwischen zehntausende Menschen Einsicht verlangten und das Unternehmen teils erst nach drei Monaten reagiere, spreche gegen diese Argumentation. Gemeinsam mit fast 145.000 Unterstützern der Petition fordert AlgorithmWatch vollständige Transparenz, die endgültige Löschung der beanstandeten "Schattendatenbank" und ein entschlossenes Eingreifen des hessischen Datenschutzbeauftragten – bis hin zu einem maximalen Bußgeld.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber