Allgemein

Fall Fabian: Warum die Verteidiger schweigen

Vier Stunden lang wies sie alles zurück: Im Fall Fabian will der Richter nachhaken – doch plötzlich ist genau das unmöglich.

26.08.2026, 10:18 Uhr

Im Prozess um den Tod des achtjährigen Fabian hat die Verteidigung der angeklagten 30-Jährigen am 23. Verhandlungstag einen Rückschlag erlitten. Das Landgericht Rostock wies nach längerer Beratung ihren Widerspruch zurück und ließ sowohl die Aussage einer vernehmenden Polizistin als auch das Video der ersten Vernehmung der Frau kurz nach dem Auffinden der Leiche zu.

Bei der stundenlangen Videoaufzeichnung wurden nach Einschätzung des Gerichts auch Widersprüche in den Aussagen der Angeklagten sichtbar. Die Vorführung löste im Publikum teils emotionale Reaktionen aus.

In dem im Gericht gezeigten Video hatte die Angeklagte zunächst erklärt, sie habe Fabian am 14. Oktober 2025 zufällig bei einem Spaziergang mit einer Freundin entdeckt. An einer Stelle sagte sie: „Das Problem ist: Ich kann nicht lügen.“ Als die Polizei sie wenig später mit der Aussage der Freundin konfrontierte, wonach der Fund nicht zufällig gewesen sei, änderte sie ihre Darstellung deutlich.

Daraufhin räumte die 30-Jährige ein, sie habe „eine Person rauslassen“ wollen. Nach dieser Version habe sie bereits in der Nacht zum 13. Oktober bei einer Suche mit einem Freund etwas gefunden, aber nicht gewusst, worum es sich handelte. Der Mann habe ihr gesagt, es sei eine verbrannte Puppe, und sie gebeten, erst am folgenden Tag die Polizei zu informieren. Sie habe zwar Angst und ein „komisches Bauchgefühl“ gehabt, dennoch zunächst geschwiegen.

Die Verteidigung hatte geltend gemacht, bei der damaligen Vernehmung seien Verfahrensfehler gemacht worden. Nach ihrer Auffassung war die Frau zu diesem Zeitpunkt noch als Zeugin vernommen worden, obwohl bereits ein Tatverdacht gegen sie bestanden habe. Über ihre Rechte sei sie dabei nicht belehrt worden. Deshalb forderten die Anwälte, die Aussagen der Polizistin nicht zu berücksichtigen, entsprechende Protokollteile zu streichen und die Videoaufzeichnung nicht als Beweismittel zu verwerten.

Eine Polizistin, die die Angeklagte vom Fundort der Leiche ins Revier gefahren und dort vernommen hatte, hatte vor Gericht erklärt, ein konkreter Tatverdacht gegen die Frau habe erst am 16. Oktober bestanden. Die erste Vernehmung habe jedoch schon am 14. Oktober stattgefunden. Die Verteidigung hält das für unzutreffend. Sie verweist darauf, dass ein anderer Beamter bereits am 14. Oktober von einer zweiten Zeugin erfahren habe, dass der gemeldete Leichenfund nicht so zufällig gewesen sei wie zunächst dargestellt. Diese Information hätte nach Ansicht der Anwälte an die vernehmende Beamtin weitergegeben werden müssen.

Bereits zu Beginn der Verhandlung hatte die Verteidigung eine vom Gericht angeregte weitere Befragung ihrer Mandantin abgelehnt. Anwalt Thomas Löcker sagte, er sei sicher, dass sie „keine fünf Minuten durchhalten würde“. Nach ihrer Einlassung am Vortag sei die 30-Jährige emotional sehr labil. Möglicherweise sei ihr erst jetzt bewusst geworden, welche Strafe ihr drohen könnte – bis zu 30 Jahre Haft oder sogar mehr.

Am Montag hatte die Angeklagte erstmals ausführlich vor Gericht ausgesagt. In einer rund vierstündigen Erklärung wies sie die Vorwürfe zurück. Später revidierte sie ihre Darstellung erneut. Zuletzt ließ sie erklären, sie habe die Leiche am Abend des 13. Oktober entdeckt, als sie mit zwei verschiedenen Freunden jeweils am Fundort gewesen sei. Beide hätten ihr dringend davon abgeraten, sofort die Polizei zu rufen. Gemeldet habe sie den Fund deshalb erst am 14. Oktober. Eine Beteiligung an der Tat bestreitet sie weiterhin.

Laut Staatsanwaltschaft soll die Frau Fabian bereits am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl im Landkreis Rostock, rund 15 Kilometer südlich von Güstrow, mit einem Messer getötet und den Leichnam anschließend angezündet haben. Als mögliches Motiv gilt die Beziehung der Angeklagten zu Fabians Vater sowie eine zwischenzeitliche Trennung.

In dem seit dem 28. April laufenden Indizienprozess wurden bereits Dutzende Zeugen gehört und zahlreiche Gutachten vorgelegt. Neu hinzugekommen ist ein Antrag der Verteidigung auf Bestellung eines weiteren rechtsmedizinischen Sachverständigen. Dieser soll klären, wie lange die Leiche gebrannt hat. Nach Auffassung der Verteidiger ist die Brenndauer entscheidend dafür, ob sich der von der Anklage angenommene Tatablauf überhaupt so zugetragen haben kann.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen