Wirtschaft

Warum niemand der Post auf die Finger guckt

Eigentlich drohen der Post bei verspäteten Briefen Bußgelder. Doch ein brisanter Umstand macht die Kontrolle jahrelang unmöglich.

05.07.2026, 04:13 Uhr

Bundesnetzagentur kann Brieflaufzeiten der Post wohl erst ab 2028 wieder kontrollieren

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf kann der Staat voraussichtlich über Jahre hinweg nicht unabhängig prüfen, ob die Deutsche Post Briefe schnell genug zustellt. Wie aus Unterlagen der Bundesnetzagentur hervorgeht, unterlag die Behörde in letzter Instanz in einem Rechtsstreit mit einem klagenden Marktforschungsunternehmen.

Damit darf die Bundesnetzagentur vorerst keinen Auftrag für eine sogenannte Laufzeiten-Überprüfung vergeben. Bei dieser Kontrolle werden pro Jahr 60.000 Testbriefe verschickt. Stattdessen muss das gesamte Vergabeverfahren neu aufgesetzt werden. Mit einem Abschluss rechnet die Behörde nicht vor 2027. Da sich die Erhebung jeweils auf ein komplettes Kalenderjahr beziehen muss, wäre ein Start der nächsten Kontrolle frühestens 2028 möglich.

Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur kann sie damit in den Jahren 2025 bis 2027 ihren gesetzlichen Auftrag voraussichtlich nicht erfüllen, die Brieflaufzeiten zu überwachen und bei erheblichen Verstößen Bußgelder zu verhängen.

Post sieht gesetzliche Vorgaben erfüllt

Konkrete Hinweise auf größere Verstöße gibt es derzeit allerdings nicht. Nach Angaben der Deutschen Post werden die gesetzlichen Laufzeitvorgaben eingehalten. 95 Prozent der eingeworfenen Briefe müssen innerhalb von drei Werktagen beim Empfänger ankommen. Für 2025 gibt das Unternehmen hier einen Wert von 97,4 Prozent an. Innerhalb von vier Tagen müssen 99 Prozent zugestellt sein; laut Post lag dieser Wert 2025 bei 99,0 Prozent.

Für die Bundesnetzagentur reichen diese Angaben des Unternehmens jedoch nicht aus. Sie benötigt dafür die Daten eines unabhängigen Marktforschungsunternehmens, das von ihr beauftragt wird. Genau diese unabhängige Erhebung ist infolge des Rechtsstreits derzeit blockiert.

Das klagende Marktforschungsunternehmen ist zugleich auch bei anderen Laufzeitmessungen für die Deutsche Post im Einsatz. Die Bundesnetzagentur hatte die Firma deshalb im Vergabeverfahren ausgeschlossen, weil sie deren Unabhängigkeit nicht als gesichert ansah. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bewertete diesen Schritt jedoch als unverhältnismäßig. Nach Auffassung der Richter lassen sich mögliche Interessenkonflikte auch durch Informationsbarrieren begrenzen.

Die Bundesnetzagentur kündigte an, nun unter Berücksichtigung der Vorgaben des Vergabesenats eine neue Ausschreibung vorzubereiten. Dafür müsse ein europaweites Vergabeverfahren vollständig neu gestartet und rechtskonform durchgeführt werden.

Auch aus der Politik kommt Kritik an den Folgen des Verfahrens. Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Roloff, drängte auf eine schnelle neue Ausschreibung. Die Daten seien notwendig, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen und notfalls politisch nachzusteuern.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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