Wirtschaft

Urteil: Meta zahlt für Fake-Werbung auf Instagram & Co

Paukenschlag gegen Meta: Gericht macht den Konzern für Fake-Anzeigen haftbar. Muss Facebook jetzt radikal umdenken?

17.09.2026, 12:25 Uhr

Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass der US-Konzern Meta für betrügerische Werbung auf Facebook und Instagram verantwortlich gemacht werden kann. Im Mittelpunkt stehen Anzeigen, die unrechtmäßig das Logo des Finanzportals „Finanzfluss“ sowie Bilder seines Gründers nutzten. Nach dem Urteil muss Meta die Veröffentlichung und Verbreitung solcher Fake-Anzeigen unterlassen. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 2-06 O 234/25; die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Meta könne sich nach Auffassung des Gerichts nicht damit herausreden, von den Inhalten nichts gewusst zu haben. Unter Verweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erklärten die Richter, ein Plattformbetreiber hafte dann, wenn er Einfluss auf die Verbreitung der Inhalte nehme. Nach Ansicht der Frankfurter Kammer trifft das auf Meta zu, weil das Unternehmen bestimmt, wann und in welcher Reihenfolge Werbung ausgespielt wird. Zudem werde die Anzeige von Inhalten in den Nutzer-Feeds durch Algorithmen gesteuert.

Kläger sieht wichtiges Signal

Auslöser des Rechtsstreits waren gefälschte Profile und Werbeanzeigen, in denen mit Name und Bild von Thomas Kehl, dem Gründer von „Finanzfluss“, für betrügerische Geldanlagen geworben wurde. Kehl begrüßte die Entscheidung und sprach von einem Schritt in die richtige Richtung. Das Urteil sei aus seiner Sicht bedeutsam für den Schutz vor Finanzbetrug, von dem immer mehr Menschen betroffen seien.

Nach Angaben des Landgerichts muss Meta dem Kläger außerdem künftige Schäden ersetzen, die durch die Verbreitung vergleichbarer Fake-Werbungen entstehen. Darüber hinaus wurde der Konzern verpflichtet, Auskunft über entsprechende Anzeigen auf Instagram und Facebook zu geben und offenzulegen, welche Einnahmen dadurch erzielt wurden.

Meta prüft das weitere Vorgehen

Ein Sprecher von Meta erklärte, man respektiere die Entscheidung, teile sie aber nicht. Der Konzern prüfe nun mögliche weitere Schritte. Zugleich betonte das Unternehmen, Betrüger gingen im Internet immer raffinierter vor. In dem konkreten Fall habe Meta nach eigenen Angaben umfangreiche Maßnahmen ergriffen, darunter automatische Erkennungssysteme und das Entfernen gemeldeter Inhalte.

Nach Darstellung des Unternehmens investiert Meta weiter in künstliche Intelligenz, technische Werkzeuge und Kooperationen, um Betrug einzudämmen. Im vergangenen Jahr seien mehr als 159 Millionen betrügerische Anzeigen entdeckt und gelöscht worden, davon 92 Prozent, bevor sie überhaupt gemeldet worden seien. Künftig wolle Meta unter anderem die Überprüfung von Werbekunden, den Einsatz von Gesichtserkennung und KI-gestützte Erkennungsmethoden weiter ausbauen, um Nutzer und Prominente besser vor Bildmissbrauch zu schützen.

Frühere Entscheidung gegen Deepfake-Werbung

Bereits im März 2025 hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Rechte Betroffener in einem anderen Verfahren gegen Meta gestärkt. Damals ging es um eine Klage des Arztes und Moderators Eckart von Hirschhausen. Das Gericht stellte klar, dass es nicht ausreicht, gemeldete betrügerische Deepfake-Anzeigen nur einzeln zu löschen. Nach einem konkreten Hinweis müsse Meta auch selbstständig nach inhaltlich ähnlichen Fälschungen suchen und diese entfernen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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