BGH: Obi kann Orange nicht als exklusive Markenfarbe schützen lassen
Die Baumarktkette Obi ist mit dem Versuch gescheitert, sich die Farbe Orange markenrechtlich exklusiv zu sichern. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte eine frühere Entscheidung des Bundespatentgerichts und wies die Revision des Unternehmens zurück.
Zuvor hatte das Bundespatentgericht die Löschung der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Farbmarke für zulässig erklärt. Beantragt worden war dies von konkurrierenden Baumarktketten.
Nach Auffassung des Gerichts steht Orange allenfalls allgemein für Baumärkte, nicht aber eindeutig für einen bestimmten Anbieter wie Obi. Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass die Farbe keinen ausreichenden Hinweis auf ein einzelnes Unternehmen gebe.
Obi hatte dagegen argumentiert, der verwendete helle Rot-Orange-Ton sei prägend für das Logo und ein wesentlicher Teil der eigenen Markenidentität. Dieser Sichtweise folgten jedoch weder das Bundespatentgericht noch der BGH. Das Verfahren lief unter dem Aktenzeichen I ZB 58/25.
Mit dem Urteil endet ein langjähriger Streit zwischen Obi und den Konkurrenten Hornbach sowie Globus. Auch deren Markenauftritt ist stark von Orange geprägt, weshalb sie die Löschung der Obi-Farbmarke angestoßen hatten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber