Gericht gibt Daimler-Truck-Managerin im Streit um gleiche Bezahlung teilweise recht
Im Verfahren um eine mögliche geschlechtsbedingte Benachteiligung bei der Vergütung hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg einer Managerin teilweise recht gegeben. Wie das Gericht in Stuttgart mitteilte, war die Klage der weiblichen Führungskraft von Daimler Truck in Teilen erfolgreich. Für die Jahre 2018 bis 2022 wurden ihr in dem jahrelangen Rechtsstreit rund 210.000 Euro zugesprochen. Zuvor hatte das Bundesarbeitsgericht den Fall zur neuen Entscheidung nach Stuttgart zurückverwiesen.
Die Klägerin aus dem mittleren Management hielt ihre Bezahlung im Vergleich zu männlichen Abteilungsleitern für zu niedrig und hatte sich dabei am bestbezahlten Kollegen ihrer Gruppe orientiert. Nach Auffassung des Gerichts kann sie jedoch nicht dessen konkretes Gehalt verlangen. Insoweit sei es Daimler Truck gelungen, die Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung zu widerlegen.
Einen Anspruch hat die Frau nach dem Urteil aber auf die Differenz zwischen ihrem tatsächlichen Einkommen und dem Median-Entgelt der männlichen Vergleichsgruppe auf derselben Hierarchieebene.
Der Median ist der Wert, bei dem genauso viele Vollzeitbeschäftigte mehr wie weniger verdienen. Anders als ein einfacher Durchschnitt wird dieser Wert nicht durch einzelne Spitzengehälter nach oben verzerrt.
Verfahren mit Urteil nun beendet
Eine Sprecherin von Daimler Truck erklärte, das Unternehmen habe im Verfahren seine Positionen zu Gleichwertigkeit, Vergleichbarkeit und individueller Leistung dargelegt. Das Gericht habe bestätigt, dass die Klägerin keinen Anspruch auf die Vergütung des von ihr als Vergleichsperson benannten Kollegen habe. Zugleich betonte das Unternehmen, bei Daimler Truck gebe es keine strukturelle geschlechtsspezifische Benachteiligung von tariflich oder außertariflich Beschäftigten.
Kritik an dem Richterspruch kam von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Klägerin in dem Verfahren unterstützt hatte. Nach ihrer Einschätzung weicht das Landesarbeitsgericht mit der Entscheidung die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs zum Paarvergleich auf und schwächt damit das Recht auf gleiche Bezahlung. Die GFF argumentiert, ein Arbeitgeber müsse belastbare Gründe für den Gehaltsunterschied zwischen der Klägerin und ihrem männlichen Kollegen vorlegen; der Verweis darauf, dass es im Unternehmen auch nicht diskriminierte Frauen gebe, sei dafür unerheblich.
Nach Angaben des Landesarbeitsgerichts ist das Verfahren mit dem verkündeten Urteil beendet. Rechtsmittel zum Bundesarbeitsgericht wurden nicht erneut zugelassen. Das Aktenzeichen lautet 2 Sa 14/24. Die GFF will nun nach eigenen Angaben die Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde prüfen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber