Kein Haftbefehl nach Sturz aus Regionalzug bei Ettlingen
Im Fall eines aus einem fahrenden Regionalzug gestürzten Bahn-Sicherheitsmitarbeiters sieht nun auch das Landgericht Karlsruhe keinen Anlass für Untersuchungshaft gegen den beschuldigten Fahrgast. Damit blieb eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die frühere Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe erfolglos.
Sicherheitsmitarbeiter schwer verletzt
Der Vorfall vom 17. Juli hatte bundesweit Aufmerksamkeit ausgelöst. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll es zwischen einem 36-jährigen Fahrgast und dem 26 Jahre alten Sicherheitsmitarbeiter zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, den Bahnmitarbeiter geschlagen und getreten zu haben. Während des Gerangels habe sich die Tür des Zuges geöffnet, woraufhin der Sicherheitsmann auf Höhe von Ettlingen-Bruchhausen aus dem Regionalzug stürzte, der mit rund 120 km/h in Richtung Karlsruhe unterwegs war. Er erlitt schwere Verletzungen.
Der Verteidiger des 36-Jährigen wies die Vorwürfe zurück. Sein Mandant habe nichts getan und sei stattdessen selbst von dem Sicherheitsmitarbeiter angegriffen worden, sagte er unter anderem den "Badischen Neuesten Nachrichten".
Das Amtsgericht Karlsruhe hatte einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl wegen Körperverletzung nicht erlassen. Zur Begründung hieß es, die rechtlichen Voraussetzungen lägen nicht vor. Dabei spielte auch ein Überwachungsvideo aus dem Zug eine Rolle, das Zweifel am geschilderten Geschehensablauf aufkommen ließ. Gegen diese Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt.
Landgericht: Kein Haftgrund erkennbar
Die 22. Große Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe wies die Beschwerde nun als unbegründet zurück. Nach Auffassung des Gerichts besteht zwar ein dringender Verdacht auf vorsätzliche Körperverletzung. Für den Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung oder weiterer Straftaten reiche die Beweislage jedoch nicht aus.
Auch im Zusammenhang mit dem Öffnen der Zugtür und dem Sturz des Geschädigten sieht das Gericht kein fahrlässiges Verhalten des Beschuldigten. Dass sich die Tür eines fahrenden Zuges selbst bei einem Aufprall öffne, sei ein außergewöhnlicher Vorgang und entspreche nicht dem üblichen Lebensverständnis.
Außerdem fehle es an einem notwendigen Haftgrund für Untersuchungshaft. Eine Fluchtgefahr liege nach Ansicht des Gerichts nicht vor. Zwar sei der Anreiz zur Flucht vorhanden, aber eher gering. Dem stünden stabile persönliche und berufliche Verhältnisse entgegen. Der Beschuldigte ist deutscher Staatsbürger, hat nach Gerichtsangaben keine erkennbaren Auslandsbezüge und verfügt in Deutschland über einen festen Wohnsitz, Familie und einen Arbeitsplatz.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber