Verfahren zu Misshandlungsvorwürfen in der JVA Augsburg-Gablingen gebündelt
Das Landgericht Augsburg hat zwei Strafverfahren im Zusammenhang mit den mutmaßlichen Misshandlungen in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen zusammengeführt. Betroffen sind insgesamt 13 Angeschuldigte, wie ein Sprecher der Justiz mitteilte.
Zunächst muss das Gericht im sogenannten Zwischenverfahren prüfen, ob die Anklagen zugelassen und ein Hauptverfahren eröffnet werden. Erst danach können konkrete Verhandlungstermine festgelegt werden. Für den Fall einer Prozesseröffnung sollen mit den Beteiligten zeitnah mögliche Termine ab Mitte November abgestimmt werden.
Die bereits mit dem ersten Verfahren gegen drei Beschuldigte befasste 1. Strafkammer übernimmt nun auch das zweite Verfahren gegen zehn weitere Angeschuldigte. Dieses war bislang bei der 3. Strafkammer anhängig.
Gericht hält gemeinsame Aufarbeitung für sinnvoll
Nach Einschätzung der Kammer sind beide Verfahren inhaltlich eng miteinander verknüpft. Die geschilderten Vorwürfe seien in den Anklageschriften in weiten Teilen deckungsgleich. Wegen der besonderen Komplexität erscheine daher eine einheitliche und gemeinsame Aufklärung des Geschehens notwendig.
Die Vorwürfe gegen Bedienstete der JVA Gablingen bei Augsburg waren im Herbst 2024 öffentlich geworden. Im Mittelpunkt steht die frühere stellvertretende Leiterin der Haftanstalt. Ihre Verteidiger haben die Anschuldigungen wiederholt bestritten.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Januar Anklage gegen die frühere Vizeleiterin, die ehemalige Leiterin der JVA sowie ein weiteres früheres Mitglied der Sicherungsgruppe erhoben. Im April kamen Anklagen gegen zehn weitere ehemalige Angehörige dieser Gruppe hinzu. Für alle Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber