Wirtschaft

Turbo-Zertifikate: Aufsicht schlägt jetzt Alarm

Turbo-Zertifikate versprechen Extra-Gewinne – doch für viele enden sie im Minus. Jetzt greift die Bafin hart durch.

16.06.2026, 14:46 Uhr

Bafin verschärft Vorgaben für Turbo-Zertifikate

Die Finanzaufsicht Bafin greift mit sofortiger Wirkung stärker in den Handel mit Turbo-Zertifikaten ein. Ziel der seit Dienstag geltenden Produktintervention ist es, private Anleger besser vor den hohen Risiken dieser spekulativen Produkte zu schützen.

Nach Angaben der Behörde sollen die neuen Vorgaben verhindern, dass Kleinanleger die möglichen Verluste unterschätzen. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor der Bafin für Wertpapieraufsicht und Asset-Management, erklärte, mit den Einschränkungen werde der Anlegerschutz ausgebaut. Gerade bei Turbo-Zertifikaten bestehe ein erhebliches Risiko bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Geldes, was vielen Privatanlegern bislang nicht ausreichend bewusst gewesen sei.

Turbo-Zertifikate beziehen sich auf Basiswerte wie Aktien oder Rohstoffe. Sie ermöglichen über einen Hebel überproportionale Gewinne bei günstigen Kursentwicklungen, können im Gegenzug aber ebenso schnell zu hohen Verlusten oder sogar zum Totalverlust führen.

Neue Schutzmaßnahmen für Privatanleger

Künftig müssen Anbieter standardisierte Risikohinweise anzeigen, bevor Kunden mit Turbo-Zertifikaten handeln. Außerdem ist eine Wissensabfrage vorgesehen, mit der überprüft werden soll, ob Anleger die Funktionsweise sowie die Gefahren dieser Produkte grundsätzlich verstehen.

Zusätzlich untersagt die Bafin bestimmte Verkaufsanreize. Dazu zählen etwa vergünstigte Ordergebühren oder Boni für Neukunden, die den Handel mit den Papieren attraktiver machen könnten.

Hintergrund der Maßnahme sind deutliche Verluste vieler Privatanleger in den vergangenen Jahren. Laut einer früheren Untersuchung der Bafin verloren innerhalb von fünf Jahren nahezu drei Viertel der privaten Kunden in Deutschland beim Handel mit Turbo-Zertifikaten Geld. Der durchschnittliche Verlust lag demnach bei 6.358 Euro. Bereits 2025 hatte die Aufsicht strengere Regeln angekündigt, sich jedoch gegen ein vollständiges Verbot entschieden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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