Panne im Finanzministerium sorgt für Streit um Steuer auf E-Zigaretten
Nach Ansicht von Vertretern der Tabak- und Vaping-Branche hat ein Fehler im Bundesfinanzministerium dazu geführt, dass die Steuer auf Liquids für E-Zigaretten unbeabsichtigt entfallen ist. Dustin Dahlmann vom Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) erklärte, das neue Gesetz habe die bisherige Regelung zu früh abgelöst. Da im neuen Gesetz für das Jahr 2026 kein Steuersatz für Vaping-Liquids festgelegt sei, seien diese nach dem reinen Gesetzeswortlaut derzeit steuerfrei. Auch Jan Mücke vom Branchenverband BVTE teilt diese Einschätzung. Zuvor hatten bereits von der „Bild“ zitierte Juristen dieselbe Rechtsauffassung vertreten.
Das Bundesfinanzministerium weist diese Interpretation jedoch zurück. Ein Sprecher bestätigte zwar, dass es einen Fehler gegeben habe und die neue gesetzliche Regelung zu früh in Kraft getreten sei. Dennoch sei der Wille des Gesetzgebers eindeutig, weshalb weiterhin die bisherigen Steuersätze angewendet würden. Eine Korrektur sei bereits auf den Weg gebracht.
In der Branche sorgt der Vorgang für heftige Kritik. Dahlmann wirft dem Ministerium vor, ein Durcheinander verursacht zu haben, das nun schnell beseitigt werden müsse. Aus seiner Sicht hätte der Fehler rechtzeitig bemerkt werden müssen.
Kaum Auswirkungen für Käufer
Für Verbraucher dürfte die unklare Rechtslage vorerst wohl keine praktischen Folgen haben. Dahlmann betonte, niemandem werde empfohlen, Produkte nun ohne Steuer zu verkaufen. Es sei schließlich bekannt, dass ein steuerfreier Verkauf politisch nie beabsichtigt gewesen sei.
Hinzu kommt, dass eine steuerfreie Vermarktung in der Praxis schwer umzusetzen wäre. In Geschäften und Lagern befindet sich weiterhin Ware mit bereits bezahlten Steuerzeichen. Diese zu entfernen, die Produkte ohne Steuer anzubieten und später eine Erstattung zu beantragen, gilt in der Branche als kaum praktikabel.
Auch Horst Winkler vom Verband des eZigarettenhandels (VdeH) rechnet damit, dass bis zum Jahresende alles beim Alten bleibt. Entscheidend sei wohl der erkennbare Wille des Gesetzgebers. Zugleich kritisierte er den „Dilettantismus“ des Ministeriums und forderte rasch klare rechtliche Verhältnisse.
Ministerium plant schnelle Korrektur
Nach Angaben des Finanzministeriums wird derzeit an einer Berichtigung gearbeitet, auch wenn das genaue Verfahren noch abgestimmt wird. Vorgesehen ist offenbar eine Korrektur nach Paragraf 61 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien. Dieses Verfahren erlaubt es, Druckfehler und offensichtliche Unrichtigkeiten mit Zustimmung von Bundestags- und Bundesratspräsident zu beheben.
Das geänderte Tabaksteuergesetz war am Dienstag im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Für Überraschung sorgte dabei, dass es nicht wie erwartet erst zum 1. Januar, sondern bereits am Mittwoch in Kraft treten sollte. Damit hätte für herkömmliche Tabakzigaretten plötzlich ein deutlich höherer Steuersatz gegolten, was die Hersteller eigentlich zu einem Produktionsstopp gezwungen hätte. Das Ministerium erkannte den Fehler jedoch und informierte die Branchenverbände schriftlich. Auch die Generalzolldirektion wurde benachrichtigt, sodass die Tabakunternehmen den Handel weiterhin beliefern dürfen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber