EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Kennzeichnung von KI-Inhalten
Die EU-Kommission hat Anbietern wie ChatGPT, Claude und anderen KI-Diensten eine Orientierungshilfe vorgelegt, wie Inhalte aus Künstlicher Intelligenz künftig gekennzeichnet werden sollen. Nach dem Leitfaden sollen Bilder und Videos klar sichtbare Hinweise tragen, etwa in Form von Labels wie „KI-generiert“ oder „KI-bearbeitet“, die gut erkennbar im Bild platziert werden.
Für Videos empfiehlt Brüssel, die Kennzeichnung direkt am Anfang einzublenden und sie entweder dauerhaft sichtbar zu lassen oder in regelmäßigen Abständen erneut anzuzeigen. Bei manipulierten Bildern werden zudem interaktive Hinweise vorgeschlagen. So könnte neben einer dauerhaften Markierung etwa ein zusätzlicher Hinweis erscheinen, wenn Nutzer mit dem Mauszeiger über einen von KI veränderten Gesichtsbereich fahren.
Vorgaben auch für Audio und Texte
Auch für Audiodateien wie KI-erstellte Podcasts sieht der Leitfaden klare Hinweise vor. Demnach soll gleich zu Beginn eine gesprochene Kennzeichnung erfolgen. Bei Texten schlagen die Vorgaben vor, entsprechende Hinweise oberhalb des Inhalts oder in unmittelbarer Nähe zur Überschrift anzubringen.
Für satirische oder künstlerische KI-Inhalte gilt laut dem Verhaltenskodex, dass die Kennzeichnung den Charakter und die Wirkung des Werks möglichst wenig stören soll.
Die Leitlinien sind zwar rechtlich nicht bindend. Sie dürften für die EU-Kommission jedoch ein wichtiger Maßstab sein, wenn sie die Einhaltung der Vorschriften aus dem KI-Gesetz überprüft. Die neuen Bestimmungen sollen grundsätzlich Anfang August in Kraft treten. Für große Anbieter werden zentrale Teile wegen einer zuletzt beschlossenen Verschiebung allerdings erst ab Dezember verpflichtend.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion