Mehr als 130.000 Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich inzwischen in das Klageregister zur Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Preiserhöhung von Amazon Prime eingetragen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist eine Beteiligung weiterhin möglich.
Amazon hatte die Preise für das Prime-Abo in Deutschland im Sommer 2022 angehoben. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer waren davon Millionen Kundinnen und Kunden betroffen. Die Verbraucherzentrale hält diese Erhöhung für rechtswidrig.
OLG Düsseldorf erklärt Preisklausel für unwirksam
Sowohl vor dem Landgericht als auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf bekam die Verbraucherzentrale Recht. Die Gerichte stuften die Klausel zur Preisanpassung im deutschen Prime-Programm als unwirksam ein. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht, weil Amazon Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt hat.
Vor diesem Hintergrund reichte die Verbraucherzentrale im Dezember 2025 beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage ein (Az. I-13 VKl 1/25). Das Bundesamt für Justiz stellte dafür im Januar ein Klageregister bereit. Sollte die Klage Erfolg haben, könnten eingetragene Betroffene zu viel gezahlte Beiträge zurückbekommen. Nach Angaben von Alina Baumann von der Verbraucherzentrale NRW sind dabei je nach Tarif aktuell bis zu rund 60 Euro möglich. Wenn sich das Verfahren weiter hinzieht, könne der Betrag noch steigen.
Wann sich das OLG Hamm mit dem Fall befassen wird, ist bislang offen. Laut Bundesamt für Justiz ist eine Eintragung in das Register noch bis drei Wochen nach dem Ende der mündlichen Verhandlung möglich.
Amazon verweist auf transparente Information
Seit September 2022 kostet Amazon Prime bei jährlicher Zahlung 89,90 Euro statt zuvor 69 Euro. Bei monatlicher Abrechnung stieg der Preis von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Im Abo enthalten sind unter anderem schneller und kostenloser Versand, Fotospeicher sowie ein Film- und Serienangebot. Amazon hatte die Preiserhöhung damals mit gestiegenen Kosten begründet.
Das Unternehmen wies die Vorwürfe erneut zurück. Ein Sprecher erklärte, Amazon habe seine Kundinnen und Kunden transparent und im Einklang mit geltendem Recht über die neuen Prime-Gebühren informiert.
Zudem hätten Nutzer jederzeit die Möglichkeit, ihre Prime-Mitgliedschaft zu kündigen. Auch darüber habe Amazon nach eigenen Angaben wiederholt klar informiert. Da der Konzern das Urteil des OLG Düsseldorf nicht teilt, wurde Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion