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Sparkassen-Einbruch: Jetzt beginnt der Prozess

Nach dem spektakulären Sparkassen-Coup fordern erste Kunden jetzt Hunderttausende Euro – was wusste die Bank?

10.06.2026, 17:30 Uhr

Erste Zivilklagen nach Schließfach-Einbruch in Gelsenkirchen

Knapp ein halbes Jahr nach dem millionenschweren Einbruch in eine Sparkassenfiliale in Gelsenkirchen starten nun die ersten beiden Zivilverfahren. Vor dem Landgericht Essen verlangen zwei Betroffene Schadenersatz von der Bank.

Im ersten Fall, der an diesem Mittwoch um 14.00 Uhr verhandelt wird, fordert eine Kundin 391.000 Euro. Sie gibt an, dass Bargeld und Schmuck aus ihrem gewaltsam geöffneten Schließfach entwendet wurden.

Unmittelbar danach, ab 14.30 Uhr, beschäftigt sich das Gericht mit der Klage eines weiteren Kunden. Er verlangt knapp 49.000 Euro für verschwundene Goldmünzen und Schmuckstücke aus Familienbesitz.

Der spektakuläre Einbruch ereignete sich nach Weihnachten. Nach bisherigen Erkenntnissen verschafften sich die Täter über eine Tiefgarage Zugang zu einem Archivraum. Von dort bohrten sie sich mit schwerem Spezialgerät in den Tresorbereich vor. Fast alle der rund 3.100 Schließfächer wurden aufgebrochen, anschließend flohen die Unbekannten mit der Beute.

Der gesamte Schaden könnte sich nach Schätzungen auf einen dreistelligen Millionenbetrag belaufen.

Die Kläger werfen der Sparkasse erhebliche Mängel bei den Sicherheitsmaßnahmen vor und sehen die Bank deshalb in der vollen Verantwortung. Die Sparkasse bestreitet diese Vorwürfe entschieden. Zudem gibt es Streit darüber, welche Werte sich tatsächlich in den betroffenen Schließfächern befanden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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