Sammelklage gegen Amazon wegen Werbung bei Prime Video
Amazon sieht sich in Deutschland mit einer Sammelklage von bislang knapp 220.000 Prime-Video-Kunden konfrontiert. Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München wurde nun über die Verbandsklage verhandelt, die von der Verbraucherzentrale Sachsen gebündelt und eingereicht wurde.
Im Zentrum des Zivilverfahrens steht die Frage, ob der Konzern von Abonnenten zusätzlich Geld verlangen darf, damit ein ursprünglich als werbefrei vermarkteter Streamingdienst weiterhin ohne Werbung genutzt werden kann. Anders als zunächst erwartet, könnte die Klage jedoch schon in erster Instanz scheitern.
Gericht äußert Zweifel an der Klage
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen hat das Gericht in der mündlichen Verhandlung erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Sammelklage erkennen lassen. Ein Gerichtssprecher erklärte zudem, die Entscheidung sei noch offen. Verkündet werden soll sie am 17. Juli.
Demnach sieht das Gericht die von der Klägerseite angeführten Klauseln in den Nutzungsbedingungen offenbar nicht so eindeutig. Es gebe Zweifel daran, ob Amazon seinen Kunden tatsächlich Werbefreiheit zugesichert habe.
Verbraucherzentrale kündigt Gang zum Bundesgerichtshof an
Die Verbraucherzentrale Sachsen will eine mögliche Niederlage nicht hinnehmen. Ihr Vorsitzender Andreas Eichhorst kündigte an, notfalls bis vor den Bundesgerichtshof zu ziehen, sollte das Gericht seine nun geäußerte Rechtsauffassung im Urteil bestätigen.
Aus Sicht der Verbraucherschützer hat Amazon die Vertragsbedingungen nachträglich verschlechtert. Kritisiert wird, dass der zunächst werbefrei angebotene Streamingdienst später mit Werbespots versehen wurde. Kunden mussten sich dann zwischen der werbefinanzierten Nutzung zum bisherigen Preis und einem Aufpreis für weiterhin werbefreies Streaming entscheiden.
Frühere Entscheidung fiel bereits gegen Amazon aus
In einem ersten Verfahren hatte das Landgericht München I im Dezember entschieden, dass der Aufpreis für werbefreies Streaming rechtswidrig sei. Rechtskräftig ist dieses Urteil bislang aber nicht.
Auslöser war eine Mitteilung von Amazon an seine Prime-Video-Kunden Anfang 2024. Darin kündigte das Unternehmen an, ab Februar in begrenztem Umfang Werbung einzublenden. Wer darauf verzichten wollte, sollte monatlich 2,99 Euro zusätzlich zahlen. Das Münchner Landgericht wertete dieses Vorgehen als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Amazon hält Vorgehen für rechtmäßig
Bei dem ersten Fall handelte es sich um eine Unterlassungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürfte Amazon die Zusatzgebühr für Werbefreiheit künftig nicht mehr erheben.
Amazon weist die Vorwürfe weiterhin zurück. Nach Angaben des Unternehmens seien die Nutzer vorab und im Einklang mit den geltenden Vorschriften über die Einführung von Werbung bei Prime Video informiert worden.
Zweites Verfahren dreht sich um möglichen Schadenersatz
Die nun in Bayern verhandelte zweite Klage betrifft zwar denselben Sachverhalt, ist rechtlich jedoch ein eigenständiges Verfahren. Diesmal tritt die Verbraucherzentrale Sachsen als Klägerin auf. Im Mittelpunkt stehen mögliche Schadenersatzansprüche der betroffenen Kunden.
Rechtsgrundlage ist das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz. Es geht auf eine EU-Richtlinie zurück und ermöglicht Sammelklagen nach einem ähnlichen Prinzip wie in den USA auch in Deutschland. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen haben sich bislang knapp 220.000 Menschen der Klage angeschlossen. Betroffene Verbraucher können sich noch bis zum 9. Juni der Sammelklage anschließen.
Dass beide Verfahren in München verhandelt werden, liegt daran, dass Amazon seine Deutschland-Geschäfte von dort aus steuert.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion