Wirtschaft

Prime-Video-Werbung: Amazon droht Sammelklage

Prime Video trotz Abo mit Werbung? Amazon verärgert Kunden massiv – und der Ärger könnte noch richtig teuer werden.

19.05.2026, 03:00 Uhr

Sammelklage gegen Amazon wegen Werbung bei Prime Video

Amazon sieht sich in Deutschland mit einer Sammelklage von fast 220.000 Prime-Video-Kunden konfrontiert. Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht wird heute eine Verbandsklage verhandelt, die stellvertretend von der Verbraucherzentrale Sachsen eingereicht wurde.

Im Zentrum des Zivilverfahrens steht die Frage, ob der Konzern von Abonnenten zusätzliches Geld verlangen darf, damit ein ursprünglich als werbefrei vermarkteter Streamingdienst weiterhin ohne Werbung genutzt werden kann. Mit einem Urteil wird am Verhandlungstag noch nicht gerechnet. Sollte die Verbraucherzentrale Erfolg haben, könnten auf Amazon Schadenersatzforderungen zukommen.

Frühere Entscheidung fiel bereits gegen Amazon aus

In einem ersten Verfahren hatte das Landgericht München I im Dezember entschieden, dass der Aufpreis für werbefreies Streaming rechtswidrig sei. Rechtskräftig ist dieses Urteil bislang aber nicht.

Auslöser war eine Mitteilung von Amazon an seine Prime-Video-Kunden Anfang 2024. Darin kündigte das Unternehmen an, ab Februar in begrenztem Umfang Werbung einzublenden. Wer darauf verzichten wollte, sollte monatlich 2,99 Euro zusätzlich zahlen. Das Münchner Landgericht wertete dieses Vorgehen als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Amazon hält Vorgehen für rechtmäßig

Bei dem ersten Fall handelte es sich um eine Unterlassungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. Sollte das Urteil Bestand haben, dürfte Amazon die Zusatzgebühr für Werbefreiheit künftig nicht mehr erheben.

Amazon weist die Vorwürfe zurück. Nach Angaben des Unternehmens seien die Nutzer vorab und im Einklang mit den geltenden Vorschriften über die Einführung von Werbung bei Prime Video informiert worden.

Zweites Verfahren dreht sich um möglichen Schadenersatz

Die nun in Bayern verhandelte zweite Klage betrifft zwar denselben Sachverhalt, ist rechtlich jedoch ein eigenständiges Verfahren. Diesmal tritt die Verbraucherzentrale Sachsen als Klägerin auf. Im Mittelpunkt stehen mögliche Schadenersatzansprüche der betroffenen Kunden.

Rechtsgrundlage ist das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz. Es geht auf eine EU-Richtlinie zurück und ermöglicht Sammelklagen nach einem ähnlichen Prinzip wie in den USA auch in Deutschland. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen haben sich bislang knapp 220.000 Menschen der Klage angeschlossen.

Dass beide Verfahren in München verhandelt werden, liegt daran, dass Amazon seine Deutschland-Geschäfte von dort aus steuert.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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