Wirtschaft

Prime teurer? BGH nimmt Amazon ins Visier

Prime-Zoff vor Gericht: Für Amazon-Kunden geht es um über 20 Euro im Jahr – und womöglich auch um Geld bei Netflix & Co.

01.10.2026, 04:00 Uhr

BGH bestätigt Amazon-Niederlage: Ältere Prime-Kunden zahlen vorerst wieder weniger

Amazon ist mit seiner Revision gegen die umstrittene Preiserhöhung für Prime in Deutschland auch vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Der BGH bestätigte damit die Entscheidungen der Vorinstanzen. Für viele Bestandskunden bedeutet das nun zunächst niedrigere Beiträge, zudem rückt eine Rückzahlung bereits gezahlter Aufschläge stärker in den Fokus. Das Verfahren hat auch Bedeutung für andere Abo- und Streamingdienste.

Worum ging es?

Amazon hatte den Preis für Prime im Jahr 2022 erhöht, ohne zuvor eine ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden einzuholen. Nach Darstellung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen waren davon Millionen Nutzer betroffen. Die Verbraucherschützer hielten das Vorgehen für rechtswidrig und zogen vor Gericht.

Seit September 2022 kostete Prime bei jährlicher Zahlung 89,90 Euro statt zuvor 69 Euro. Beim Monatsabo stieg der Preis von 7,99 auf 8,99 Euro. Amazon begründete die Erhöhung damals mit gestiegenen Kosten. Zum Angebot gehören unter anderem schneller Versand sowie Video- und Musikstreaming.

Was hat der BGH entschieden?

Der Bundesgerichtshof wies Amazons Revision zurück. Die beanstandeten Klauseln zur Preisanpassung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien unwirksam, weil sie gegen das Transparenzgebot verstießen. Nach Ansicht des dritten Zivilsenats war für Kundinnen und Kunden nicht klar genug erkennbar, welche Rechte sie im Zusammenhang mit einer Preiserhöhung haben. Dadurch würden sie unangemessen benachteiligt.

Das Verfahren lief unter dem Aktenzeichen III ZR 205/25. Schon zuvor hatten das Landgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Düsseldorf die Preisanpassungsklausel im deutschen Prime-Programm für unwirksam erklärt. Mit dem BGH-Urteil ist Amazons Niederlage nun auch in dritter Instanz besiegelt.

Was bedeutet das Urteil für Prime-Kunden?

Für ältere Prime-Kunden gelten damit vorerst wieder die bisherigen, niedrigeren Preise. Amazon kündigte nach dem Urteil an, den Prime-Beitrag vorübergehend für jene Kundinnen und Kunden anzupassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begonnen hat und seitdem unverändert besteht.

Nach Angaben des Unternehmens sollen die Betroffenen noch vor dem nächsten Zahlungstermin über den aktuellen Stand informiert werden. Wer also seit mehr als vier Jahren ohne Unterbrechung Prime-Mitglied ist, dürfte zunächst wieder weniger zahlen.

Was ist mit bereits gezahlten höheren Gebühren?

Für Verbraucherinnen und Verbraucher geht es nicht nur um künftige Beiträge, sondern auch um mögliche Rückforderungen. Betroffene können zu viel gezahlte Beträge grundsätzlich individuell zurückverlangen. Dabei spielen allerdings Verjährungsfristen eine Rolle. Nach Angaben der Verbraucherzentrale können dabei in der Regel die vergangenen drei Jahre geltend gemacht werden.

Daneben läuft bereits eine Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW vor dem Oberlandesgericht Hamm. Dieses Verfahren wurde im Dezember 2025 eingereicht und ist vom Ausgang des BGH-Verfahrens formal unabhängig, wird durch das Karlsruher Urteil nun aber gestärkt. Das Aktenzeichen lautet I-13 VKl 1/25.

Sammelklage: Wie ist der Stand?

Das Bundesamt für Justiz hatte im Januar ein Klageregister eröffnet, in das sich Betroffene eintragen können. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen haben das bislang rund 145.000 Menschen getan. Eine Anmeldung ist weiterhin möglich, und zwar bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung.

Wie viel Geld einzelne Kundinnen und Kunden zurückbekommen könnten, hängt unter anderem davon ab, welches Prime-Modell genutzt wurde und wie lange bereits der erhöhte Preis gezahlt worden ist.

Wie reagieren die Verbraucherschützer?

Bei den Verbraucherschützern wurde das Urteil positiv aufgenommen. Die Verbraucherzentrale NRW sieht darin eine wichtige Klarstellung: Unternehmen können Preisanpassungsklauseln nicht beliebig verwenden, wenn für Kunden unklar bleibt, welche Rechte ihnen bei einer Verteuerung zustehen.

Bedeutung über Amazon hinaus

Die Entscheidung des BGH hat Signalwirkung über den Einzelfall hinaus. Eine höchstrichterliche Klärung zu einseitigen Preiserhöhungen in Dauerschuldverhältnissen betrifft nicht nur Amazon Prime, sondern kann auch für andere Streaming- und Abo-Dienste wichtig werden.

Darauf verweisen auch Verbraucherschützer mit Blick auf laufende Verfahren gegen Anbieter wie Netflix, Apple TV und Wow. Dass der BGH nun die Linie des Oberlandesgerichts Düsseldorf bestätigt hat, verbessert nach ihrer Einschätzung die Aussichten für Rückforderungen in vergleichbaren Fällen. Entscheidend bleibt aber jeweils die konkrete Vertragsklausel.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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