Koalition bringt Frühstartrente auf den Weg
Die Fraktionen von Union und SPD haben sich auf die Einführung einer sogenannten Frühstartrente verständigt. Der Finanzausschuss billigte den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Regierungsparteien. Die abschließende Abstimmung im Bundestag ist für Freitag vorgesehen, danach muss noch der Bundesrat zustimmen. Ziel ist es, Kindern schon früh einen staatlich geförderten Vermögensaufbau für das Alter zu ermöglichen.
Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Fritz Güntzler, bezeichnete das Vorhaben als wichtigen Bestandteil einer Reform der Altersvorsorge. Es gehe darum, junge Menschen frühzeitig an den Kapitalmarkt heranzuführen.
Auch der SPD-Finanzpolitiker Michael Thews betonte den Nutzen des Modells. Jedes Kind solle die Möglichkeit erhalten, zeitig mit dem Sparen zu beginnen und über viele Jahre vom Zinseszinseffekt zu profitieren. Beide Seiten werten die einvernehmliche Lösung zudem als Zeichen funktionierender Zusammenarbeit innerhalb der Koalition, obwohl es bei anderen Rententhemen weiter Differenzen gibt.
Monatlich zehn Euro vom Staat
Vorgesehen ist, dass der Bund für jedes Kind ab dem sechsten Geburtstag bis zum 18. Lebensjahr jeden Monat zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlt. Die Frühstartrente soll damit ein erstes finanzielles Polster für die spätere Rente schaffen.
Die Einzahlung erfolgt in einen persönlichen kapitalgedeckten Vorsorgevertrag, sofern die Eltern einen solchen Vertrag abgeschlossen haben. Gibt es keinen individuellen Vertrag, soll das Geld gesammelt in einem Sondervermögen angelegt werden, das von der Bundesbank verwaltet wird. Eltern sollen das Depot zusätzlich mit freiwilligen Beiträgen erhöhen können.
Nach dem Gesetzentwurf beginnt das Modell mit den Kindern des Geburtsjahrgangs 2020, die im Jahr 2026 sechs Jahre alt werden. Ab 2027 soll dann jeweils der Jahrgang einbezogen werden, dessen Kinder im betreffenden Kalenderjahr das sechste Lebensjahr erreichen.
Im parlamentarischen Verfahren wurde der Entwurf nach Angaben der Finanzpolitiker nicht grundlegend verändert, sondern lediglich präzisiert. Künftig soll ausdrücklich gelten, dass die Mittel ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds investiert werden dürfen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber