US-Präsident Donald Trump setzt auch in seiner zweiten Amtszeit weiter auf Zölle als Druckmittel gegen Handelspartner. Obwohl der Supreme Court bereits viele frühere Maßnahmen gestoppt hat, hat die Regierung unmittelbar vor dem Auslaufen der jüngsten globalen Zölle einen neuen rechtlichen Ansatz gewählt.
Welche neuen Zölle wurden angekündigt?
Nach einer mehrwöchigen Untersuchung wirft die US-Regierung rund 60 Handelspartnern vor, nicht entschlossen genug gegen Zwangsarbeit vorzugehen. Auf dieser Grundlage kündigte US-Handelsbeauftragter Jamieson Greer neue Einfuhrzölle von 10 oder 12,5 Prozent an.
Die Sätze liegen damit fast auf dem Niveau der bisherigen globalen Zölle von 10 Prozent. Nach Angaben aus Washington erfassen die neuen Maßnahmen 99,4 Prozent aller Importe.
Zu den betroffenen Handelspartnern zählen unter anderem die Europäische Union, Taiwan, Japan und die Schweiz. Nach US-Darstellung hängt der jeweilige Zollsatz davon ab, ob Länder Verbote für Waren aus Zwangsarbeit wirksam umsetzen. Bei bestimmten Produkten aus der EU werden laut US-Angaben beide Sätze aufgeführt. Washington wirft Brüssel vor, in diesem Punkt nicht entschlossen genug zu handeln.
Ab wann gelten die Maßnahmen und welche Waren sind betroffen?
Die neuen Zölle treten am Freitag um 06.01 Uhr deutscher Zeit in Kraft, also um Mitternacht an der US-Ostküste.
Nicht betroffen sind laut US-Regierung unter anderem Waren, die bereits anderen Sonderzöllen unterliegen, etwa Stahl und Aluminium. Auch Öl und Gas bleiben ausgenommen. Weitere Ausnahmen gelten für Produkte, die bereits vor dem Stichtag auf ein Schiff verladen wurden.
Aus Sicht Trumps kommen die neuen Zölle genau rechtzeitig. Die bisherigen globalen Abgaben hätten mangels Rechtsgrundlage nur 150 Tage lang erhoben werden dürfen und wären am Freitag ausgelaufen.
Seit dem 24. Februar hatten die USA auf die meisten Einfuhren einen pauschalen Zoll von 10 Prozent verlangt. Trump hatte diese Regelung eingeführt, nachdem der Supreme Court weite Teile früherer Zollmaßnahmen aufgehoben hatte.
Worauf stützt sich die Regierung rechtlich?
Als Rechtsgrundlage dient erneut das US-Handelsgesetz von 1974. Anders als bei den befristeten globalen Zöllen beruft sich die Regierung diesmal nicht auf Paragraf 122, sondern auf Paragraf 301.
Dieser Abschnitt erlaubt es der US-Regierung, gegen Handelspraktiken vorzugehen, die als „ungerechtfertigt, unangemessen oder diskriminierend“ eingestuft werden. Anders als manche frühere Trump-Initiativen ist dieses Instrument in den USA seit Langem bekannt.
Voraussetzung dafür sind Untersuchungen, Stellungnahmen und öffentliche Anhörungen. Nach Regierungsangaben gingen mehr als 1.600 schriftliche Eingaben zu den geplanten Gegenmaßnahmen ein. Zudem sagten bei Anhörungen mehr als 100 Zeugen aus.
Die EU-Kommission weist den Vorwurf aus Washington zurück. Die EU verfüge bereits über strenge Regeln gegen Zwangsarbeit und weise die Behauptung entschieden zurück, zum weltweiten Problem beizutragen, erklärte eine Kommissionssprecherin. Diese Haltung sei auch der US-Seite mitgeteilt worden.
Wie bewerten Fachleute Trumps Zollkurs?
Ökonomen und Experten äußern deutliche Kritik. Nach Einschätzung der Denkfabrik Center for American Progress hat die ungewöhnlich harte und chaotische Zollpolitik der Trump-Regierung der US-Wirtschaft erheblich geschadet. Problematisch seien vor allem der Umfang der Maßnahmen und ihre oft impulsive Umsetzung.
Ryan Mulholland vom Center for American Progress argumentiert, die Zölle hätten weder neue Handelsabkommen hervorgebracht noch den Marktzugang amerikanischer Exporteure verbessert. Zudem habe das US-Handelsdefizit im Mai bei 77,6 Milliarden Dollar gelegen und damit 41 Prozent höher als zum Zeitpunkt der Zollankündigungen.
Nach Einschätzung mehrerer Institute tragen vor allem die Verbraucher in den USA die Last. Die Tax Foundation rechnet für dieses Jahr mit einer durchschnittlichen Zusatzbelastung von 700 Dollar pro Haushalt. Das Tax Policy Center veranschlagt die Mehrkosten sogar auf 960 Dollar.
Was bedeutet das für EU-Exporte in die USA?
Für die meisten Waren aus der EU gilt grundsätzlich weiterhin ein Zoll von bis zu 15 Prozent. Grundlage dafür ist das bilaterale Handelsabkommen zwischen der EU und den USA, das auch als „Turnberry-Deal“ bezeichnet wird.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Trump hatten sich auf diese Vereinbarung verständigt, um einen drohenden Handelskonflikt abzuwenden. Im Gegenzug sagte Brüssel unter anderem zu, EU-Zölle auf US-Industriegüter abzubauen.
Die EU hat sich zugleich abgesichert: Falls Washington Zusagen nicht vollständig umsetzt oder Vereinbarungen wieder aussetzt, kann auch die EU ihre Zugeständnisse zurücknehmen.
Nach Darstellung der EU-Kommission ist vorerst keine Verschlechterung zu erwarten. Aus Brüssel hieß es, alle EU-Exporte profitierten unter den neuen US-Zollregeln entweder von einer günstigeren oder zumindest gleichwertigen Behandlung.
Wie ist die Lage bei den EU-Ausfuhren derzeit?
Nach Angaben aus Brüssel hält sich Washington bislang in den meisten Fällen an das bestehende Abkommen. Für rund 93 Prozent der EU-Exporte in die USA gelten Zölle von höchstens 15 Prozent, sagte ein EU-Beamter.
Bei den übrigen Produkten liegt die Belastung allerdings höher. Als Beispiel wurde Käse genannt, der effektiv mit knapp 25 Prozent verzollt werde.
Insgesamt scheinen die EU-Ausfuhren in die USA bislang nur begrenzt beeinträchtigt zu sein. Zwar habe es teils erhebliche Schwankungen gegeben. Spürbare Folgen seien bislang aber vor allem in einzelnen Bereichen wie der Automobilindustrie zu sehen. Nach Darstellung eines EU-Beamten seien die Auswirkungen der US-Zölle insgesamt bislang nicht wirklich deutlich erkennbar.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber