Wirtschaft

Klagewelle wächst: Bayer spaltet US-Glyphosat ab

Nach Milliardenvergleich: Bayer spaltet Glyphosat-USA ab. Warum das neue Unternehmen Ruveon jetzt so brisant ist

02.07.2026, 08:41 Uhr

Bayer bündelt US-Glyphosatgeschäft in neuer Einheit

Bayer stellt sein US-Geschäft mit glyphosathaltigen Unkrautvernichtern organisatorisch neu auf. Wie der Konzern in Leverkusen mitteilte, wird der Bereich in eine eigene Gesellschaft mit dem Namen Ruveon überführt. Damit solle das Geschäft gezielter an die besonderen Bedingungen des amerikanischen Marktes angepasst werden.

Ruveon wird sich künftig um sämtliche zentralen Bereiche des US-Glyphosatgeschäfts kümmern, darunter Preisgestaltung, Produktion und Logistik. Der neue Unternehmenssitz liegt in St. Louis im Bundesstaat Missouri. Zugleich bleibt Ruveon weiterhin Teil des Bayer-Konzerns.

Nach Angaben des Unternehmens soll die neue Struktur mehr Flexibilität schaffen. Bayer begründet den Schritt damit, dass Ruveon eigenständiger und schneller auf die spezielle Wettbewerbssituation in den USA reagieren könne. Vor allem der starke Einfluss von Nachahmerprodukten spiele dabei eine wichtige Rolle. Auch die bislang für das US-Glyphosatgeschäft verantwortlichen Produkt- und Vertriebsteams wechseln in die neue Einheit.

Fortschritte im Rechtsstreit um Roundup

Seit Jahren ist Bayer in den Vereinigten Staaten mit einer Vielzahl teurer Klagen konfrontiert. Dabei geht es um den Vorwurf, der glyphosathaltige Unkrautvernichter Roundup könne Krebs verursachen. Im Februar hatte der Konzern einen Sammelvergleich in Höhe von 7,25 Milliarden US-Dollar vereinbart, um die Rechtsstreitigkeiten beizulegen. Die Einigung wurde bereits vorläufig gebilligt, die abschließende Anhörung ist für den 19. August vorgesehen.

Zusätzlich konnte Bayer zuletzt einen wichtigen juristischen Erfolg erzielen. In der vergangenen Woche entschied das oberste Gericht der USA, dass Klagen wegen angeblich fehlender Krebswarnhinweise auf den Verpackungen nicht zulässig sind. Zur Begründung verwies das Gericht auf die landesweit einheitlichen Kennzeichnungsvorgaben der US-Umweltbehörde EPA. Einzelne Bundesstaaten dürften demnach keine abweichenden Warnhinweise verlangen.

Dieses Urteil könnte für zahlreiche Verfahren rund um Roundup erhebliche Folgen haben, da vielen Klagen damit die rechtliche Grundlage entzogen werden dürfte. Bayer selbst weist weiterhin zurück, dass von Roundup ein Krebsrisiko ausgehe.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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