BGH entscheidet über Urheberrechtsstreit um «USM Haller»
Der Bundesgerichtshof (BGH) will am Donnerstag um 8.45 Uhr sein Urteil im Rechtsstreit um das Möbelsystem «USM Haller» bekanntgeben. Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob die charakteristischen Regale und Sideboards urheberrechtlich als Werke der Kunst geschützt sind. Typisch für das Design sind verchromte Rohre, kugelförmige Verbindungselemente und farbige Metallpaneele.
Geklagt hat das Schweizer Unternehmen USM gegen einen Wettbewerber aus Nürnberg. Dieser vertreibt Ersatz- und Ausbauteile für die Möbelserie, die den Originalkomponenten optisch entsprechen. In seinem Online-Shop bietet er sämtliche Bauteile an, die zum Aufbau kompletter USM-Haller-Möbel benötigt werden, und übernimmt darüber hinaus auch die Montage. USM verlangt unter anderem, dass dieses Angebot unterlassen wird, und strebt zudem die Feststellung einer Schadenersatzpflicht an.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte einen urheberrechtlichen Schutz zuletzt abgelehnt und lediglich Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht bejaht. Nach einer vorläufigen Einschätzung des BGH könnte diese Entscheidung jedoch rechtlich nicht tragfähig sein. Der Vorsitzende Richter hatte bereits in der Verhandlung im April angedeutet, dass die Argumentation des OLG gegen einen Urheberschutz wohl nicht überzeugend sei. Möglich ist deshalb, dass der Fall zur erneuten Verhandlung an das OLG Düsseldorf zurückverwiesen wird.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber