DAK-Auswertung: Etwas weniger Krankmeldungen im Job, psychische Leiden jetzt häufigster Grund
Die Debatte um hohe Fehlzeiten in Unternehmen hat neuen politischen Druck ausgelöst. Nach Daten der Krankenkasse DAK-Gesundheit ist die Zahl der Krankschreibungen im ersten Halbjahr leicht gesunken. Beschäftigte waren im Durchschnitt an 9,6 Tagen arbeitsunfähig gemeldet, nachdem es im Vorjahreszeitraum noch 9,9 Tage gewesen waren. Besonders auffällig: Psychische Erkrankungen stehen inzwischen an erster Stelle, während Atemwegsinfekte deutlich zurückgingen.
DAK-Chef Andreas Storm bezeichnete den leichten Rückgang als positive Entwicklung. Zugleich verwies er darauf, dass sich der Krankenstand je nach tatsächlichem Infektions- und Krankheitsgeschehen rasch verändern könne. Vor allem bei langwierigen Erkrankungen mit vielen Ausfalltagen sehe er weiter großen Handlungsbedarf.
Psychische Erkrankungen legen zu
Laut der Auswertung sank der Krankenstand im Vergleich zum ersten Halbjahr 2025 leicht von 5,4 auf 5,3 Prozent. Das bedeutet: Von Januar bis Ende Juni waren im Schnitt täglich 53 von 1.000 Beschäftigten krankgeschrieben. Grundlage der Analyse waren laut DAK die Daten von rund 2,2 Millionen erwerbstätigen Versicherten, die vom Berliner Iges-Institut ausgewertet wurden.
Die meisten Fehltage entfielen auf psychische Erkrankungen wie etwa Depressionen. Hier registrierte die Kasse einen Anstieg um neun Prozent auf 184 Fehltage je 100 Versicherte. Atemwegserkrankungen wie Erkältungen oder Grippe, die im Vorjahreszeitraum noch den ersten Platz eingenommen hatten, gingen hingegen um 21 Prozent auf 175 Fehltage je 100 Versicherte zurück. Damals hatte eine starke Erkältungswelle zu Jahresbeginn die Zahlen nach oben getrieben. Auf Rang drei lagen Muskel-Skelett-Erkrankungen wie Rückenschmerzen mit 174 Fehltagen je 100 Versicherte.

Jüngere Beschäftigte seltener krankgemeldet
Mit Blick auf das Alter zeigt die Analyse: Bei fast allen Beschäftigten unter 55 Jahren nahm der Krankenstand eher ab, besonders deutlich bei den Jüngeren. Sowohl bei den 15- bis 19-Jährigen als auch bei den 20- bis 24-Jährigen sank er um jeweils 0,3 Prozentpunkte.
Anders sah es bei den über 60-Jährigen aus. In dieser Gruppe stieg der Krankenstand gegen den allgemeinen Trend um 0,3 Prozentpunkte. Zwar gab es dort weniger einzelne Krankschreibungen, diese dauerten im Schnitt jedoch länger.
Storm sprach sich mit Blick auf längere Erkrankungen für mehr Prävention im Arbeitsleben aus. Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) angestoßene Vorbeugeoffensive sei sinnvoll. Auch die geplante Teilkrankschreibung könne helfen, den Krankenstand langfristig zu senken.
Koalition plant strengere Regeln für Krankschreibungen
Um Fehlzeiten in Betrieben zu reduzieren, will die schwarz-rote Koalition die Regeln verschärfen. Künftig soll grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nötig sein. Bislang gilt diese Pflicht in der Regel erst ab dem vierten Tag, wobei Arbeitgeber schon heute eine frühere Vorlage verlangen können. Unternehmen sollen allerdings weiterhin abweichende Vereinbarungen treffen dürfen.
Außerdem soll die Möglichkeit entfallen, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, ohne eine Praxis aufzusuchen.
Kritik an den Plänen
Gegen diese Vorhaben gibt es deutlichen Widerstand. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisierte, es sei kaum nachvollziehbar, massenhaft Menschen allein wegen des Ausfüllens von Bescheinigungen zusätzlich in Arztpraxen zu schicken. Wer huste oder an einer Magen-Darm-Infektion leide, solle sich ausruhen und nicht noch volle Wartezimmer aufsuchen müssen.
So könnte der Nachweis künftig erfolgen
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) stellte klar, dass Beschäftigte nicht zwingend sofort am ersten Krankheitstag persönlich in eine Praxis gehen müssten. Ziel sei aber, dass eine Bescheinigung ab diesem Tag vorliegt. Ärzte können den Beginn einer Arbeitsunfähigkeit schon heute in bestimmten Fällen rückwirkend bescheinigen – allerdings nur ausnahmsweise, nach sorgfältiger Prüfung und in der Regel für maximal drei Tage. Das Bundesgesundheitsministerium verweist zudem darauf, dass Atteste auch über eine Videosprechstunde ausgestellt werden können.
Bereits beschlossen ist die Einführung der Teilkrankschreibung. Beschäftigte sollen bei längeren Erkrankungen mit Zustimmung des Arbeitgebers nur teilweise arbeitsunfähig gemeldet werden können – etwa zu 25, 50 oder 75 Prozent der regulären Wochenarbeitszeit.
Krankenkassen und das Statistische Bundesamt weisen darüber hinaus darauf hin, dass gestiegene Fehlzeiten in den vergangenen Jahren auch mit der seit 2022 geltenden elektronischen Übermittlung von Krankschreibungen zusammenhängen könnten. Dadurch würden Ausfälle vollständiger erfasst als früher.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber