Wirtschaft

Jetzt verboten: Große Firmen dürfen Mode nicht wegwerfen

Mode-Riesen dürfen Restware nicht mehr vernichten: Die neue EU-Regel könnte Schnäppchen bringen – und Kunden direkt treffen.

19.07.2026, 00:30 Uhr

EU verbietet großen Firmen die Vernichtung unverkaufter Kleidung und Schuhe

In der Europäischen Union dürfen große Unternehmen unverkaufte Bekleidung und Schuhe seit Sonntag nicht mehr einfach entsorgen. Die neue EU-Vorgabe soll erreichen, dass betroffene Firmen überschüssige Ware stattdessen weiterverkaufen, spenden oder anderweitig nutzen. Hintergrund ist auch, dass das Wegwerfen bislang teils günstiger war als Lagerung, Aufbereitung oder erneuter Vertrieb.

Ausnahmen sieht die Vorschrift unter anderem für gefährliche, beschädigte oder verschmutzte Produkte vor. Gleiches gilt für Waren, die sich weder wiederverwenden noch aufbereiten lassen. Vernichtet werden darf zudem Kleidung, die mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen mit Sitz in der EU als Spende angeboten wurde, dort aber innerhalb einer bestimmten Frist keinen Abnehmer fand. Für kleinere Unternehmen greifen die Vorgaben erst später. Die Regeln sind Teil der EU-Ökodesign-Verordnung, die bereits seit Juli 2024 in Kraft ist.

Handelsverband erwartet Chancen für Kunden

Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht in der Neuregelung mögliche Vorteile für Verbraucher. Nach Einschätzung von HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth könnte künftig mehr preisreduzierte Ware über Outlets, Restpostenmärkte oder Secondhand-Kanäle auf den Markt kommen. Darüber hinaus könnten ökologische Effekte entstehen, wenn weniger neuwertige Artikel vernichtet und stattdessen häufiger weiterverkauft oder gespendet werden.

Gleichzeitig warnt der Verband vor erheblichen Herausforderungen für den Handel. Nicht jede unverkaufte Ware lasse sich problemlos erneut vermarkten oder spenden, so Genth. Gründe seien etwa beschädigte Verpackungen, hohe Transport- und Logistikkosten, fehlende Nachfrage oder ein zu geringer Warenwert. Händler müssten außerdem zusätzliche Ausgaben für Lagerung, Sortierung, Aufbereitung und Weitervermarktung tragen. Hinzu kämen Dokumentationsauflagen, rechtliche Unsicherheiten und praktische Hürden bei Spenden oder der Weitergabe an den Secondhand-Markt.

Modebranche: Wirkung auf europäische Firmen begrenzt

Der Modeverband GermanFashion begrüßt das Verbot grundsätzlich. Hauptgeschäftsführer Thomas Lange betont, Kleidung sei ein wertvolles Gut, dessen Zerstörung vermieden werden müsse. Die neue Regelung sende damit ein wichtiges Signal für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen.

Nach Ansicht des Verbands dürfte die Vorschrift viele europäische Bekleidungsunternehmen allerdings nur begrenzt betreffen, weil unverkaufte Ware dort meist ohnehin nicht vernichtet werde. Als größeres Problem sieht Lange die großen Mengen besonders günstiger Ultra-Fast-Fashion-Produkte, die Verbraucher direkt bei Anbietern außerhalb Europas bestellen. Er fordert deshalb, dass auch diese Unternehmen künftig ähnlich wie europäische Hersteller an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling alter Textilien beteiligt werden.

Kritischer äußert sich der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie. Dort heißt es, das Gesetz gehe an der Realität vorbei, belaste die heimische Industrie mit zusätzlicher Bürokratie und löse die Fast-Fashion-Problematik kaum. Experte Jonas Stracke erklärt, für mehr Nachhaltigkeit brauche es vor allem funktionierende Systeme zur Sammlung, Sortierung und Wiederverwertung von Alttextilien. Solange diese Strukturen fehlten, bleibe das Vernichtungsverbot weitgehend ein Papiertiger und leiste praktisch keinen echten Beitrag zur Kreislaufwirtschaft.

Zusätzlich verweist Stracke darauf, dass kein deutscher oder europäischer Hersteller einwandfreie Neuware vernichte. Dennoch entstehe der Eindruck, als würden Hersteller in großem Stil neue Kleidung zerstören. Die neuen Regeln träfen damit aus seiner Sicht vor allem jene Unternehmen mit mehr Bürokratie, die nicht für die wachsenden Berge minderwertiger Billigware verantwortlich seien.

Umweltschützer verlangen strengere Überwachung

Umweltorganisationen halten die neuen Regeln für einen Schritt in die richtige Richtung, kritisieren aber deren Reichweite. Greenpeace-Vertreter Moritz Jäger-Roschko spricht zwar von einer sinnvollen Maßnahme, sieht jedoch weiterhin Schlupflöcher für Konzerne. Unternehmen könnten die Vorgaben relativ leicht umgehen, etwa durch falsche Deklarationen von Produkten. Ohne konsequente Kontrollen werde sich in der Praxis wenig ändern. Das Grundproblem der Fast Fashion bleibe von dem Gesetz zudem unangetastet.

Auch der WWF bewertet das Verbot als wichtigen ersten Schritt, mahnt jedoch eine konsequente Umsetzung an. Silke Düwel-Rieth betont, Gesetze seien nur so wirksam wie ihre Durchsetzung. Entscheidend sei, dass die zuständigen Behörden die Einhaltung der Vorschriften streng kontrollieren und Verstöße auch verfolgen.

Millionen Tonnen CO2 durch vernichtete Textilien

Nach Angaben der EU-Kommission werden in Europa jedes Jahr vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, noch bevor sie überhaupt getragen wurden. Dadurch entstehen demnach rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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