EU setzt auf neue Assistenzsysteme gegen Ablenkung am Steuer
Mit der Strategie „Vision Zero“ will die Europäische Union die Zahl der Verkehrstoten bis 2038 massiv verringern. Auf dem Weg zu möglichst null Todesopfern im Straßenverkehr sind in den vergangenen Jahren bereits mehrere Assistenzsysteme vorgeschrieben worden, darunter Tempowarner, die bei Geschwindigkeitsüberschreitungen eingreifen oder warnen.
Neu hinzugekommen ist das Innenraum-Überwachungssystem ADDW („Advanced Driver Distraction Warning“). Es soll erkennen, wenn Fahrerinnen und Fahrer unaufmerksam sind. Nach Einschätzung der EU gehen in Europa 10 bis 30 Prozent der Unfälle auf Ablenkung zurück – besonders häufig durch die unerlaubte Nutzung des Smartphones am Steuer.
So arbeitet das ADDW-System
ADDW basiert auf einer Kamera im Fahrzeuginnenraum. Mithilfe von Infrarotsensoren werden Gesicht, Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung der fahrenden Person erfasst. Schaut sie zu lange nicht auf die Straße, gibt das System eine Warnung aus. Die Technik soll auch bei Dunkelheit und teilweise trotz Sonnenbrille funktionieren.
Einige Hersteller nutzen zusätzlich Radar, etwa um im Auto zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Diese sogenannte Child Presence Detection (CPD) ist jedoch bislang nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Permanente Überwachung – aber mit klaren Grenzen
Fahrerinnen und Fahrer werden während der Fahrt tatsächlich überwacht, allerdings nur unter engen technischen und rechtlichen Vorgaben der EU. Das System ist als geschlossenes System konzipiert. Das heißt:
- Die Bilddaten werden ausschließlich direkt im Fahrzeug und in Echtzeit verarbeitet.
- Nach einer Warnung oder nachdem eine Situation verworfen wurde, müssen die Rohdaten sofort gelöscht werden.
- Eine Übermittlung an Cloud-Dienste, Hersteller, Versicherungen oder Behörden ist unzulässig.
- Auch eine biometrische Gesichtserkennung ist ausdrücklich verboten. Das System darf also nicht feststellen, wer am Steuer sitzt.
Bringt das wirklich mehr Sicherheit?
Fachleute bewerten solche Aufmerksamkeitswarner grundsätzlich positiv. Der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik verweist darauf, dass Studien zeigen, dass solche Systeme das Blickverhalten verbessern können. Ob dadurch im realen Straßenverkehr tatsächlich nachweisbar weniger Unfälle passieren, sei aber noch nicht eindeutig belegt.
Zudem betonen Experten, dass solche Assistenten keine gute und möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung ersetzen.
Datenschutzbeauftragte sehen Vorgaben als ausreichend an
Aus Sicht der Datenschutzaufsicht sind die Regeln akzeptabel, solange keine Daten an Dritte weitergegeben werden und die Informationen direkt nach der Verarbeitung gelöscht werden. Ein Sprecher der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erklärte, die gesetzlichen Vorgaben würden den datenschutzrechtlichen Anforderungen grundsätzlich genügen.
Kontrolliert werden kann die Einhaltung durch die Datenschutzbehörden der Länder. Bei schweren Verstößen sind auch Zwangsmaßnahmen möglich. Zusätzlich kann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stichprobenartig prüfen, ob Fahrzeugtypen die technischen Vorschriften erfüllen – im Zweifel auch mit Rückrufen.
Abschalten ist erlaubt – aber nicht dauerhaft
Wer sich von den Warnhinweisen gestört fühlt, darf das System in den Fahrzeugeinstellungen deaktivieren. Dauerhaft ausgeschaltet bleiben darf es aber nicht. Wie schon beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten muss sich auch ADDW bei jedem Motorstart automatisch wieder einschalten.
Warum es trotzdem viel Kritik gibt
Viele Beschwerden richten sich gegen die teils sehr empfindliche Abstimmung der Systeme. Schon ein kurzer Blick zur Seite, auf den Touchscreen oder zu Kindern auf der Rückbank kann in manchen Fahrzeugen zu ständigem Piepen führen. Tester beschreiben das als anstrengend, ermüdend und frustrierend, weil selbst normales Verhalten schnell sanktioniert werde.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Gestaltung moderner Autos. Während der Gesetzgeber verlangt, den Blick auf der Straße zu halten, verbauen Hersteller immer größere Touchscreens mit teils komplizierten Untermenüs. Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio nur über mehrere Menüebenen bedienen kann, wird zwangsläufig abgelenkt – und anschließend vom Warnsystem darauf hingewiesen.
Zusätzliche Kosten für die Fahrzeugtechnik
Nach Schätzungen von Experten liegen Material- und Produktionskosten für ein solches Innenraum-Überwachungssystem bei rund 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug. Allerdings ist ADDW nur ein Baustein unter vielen. Gesetzlich vorgeschrieben sind inzwischen auch weitere Systeme wie Notbremsassistent, Rückfahrkamera, Unfalldatenspeicher und digitale Reifendruckkontrolle. Hinzu kommen Ausgaben für den Schutz vor Cyberangriffen.
Insgesamt können dadurch Mehrkosten von etwa 800 bis 1.500 Euro ab Werk entstehen. Bei hochpreisigen Fahrzeugen fällt das kaum ins Gewicht, bei günstigen Kleinwagen dagegen umso stärker.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber