Die obersten Datenschutzbehörden in Deutschland sehen in der neuen Innenraumüberwachung moderner Autos keinen grundsätzlichen Verstoß gegen den Datenschutz. Ein Sprecher der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erklärte auf Anfrage der dpa, entscheidend sei, dass die Daten nach den EU-Vorgaben weder an Dritte weitergegeben noch dauerhaft gespeichert werden dürfen. Sie müssten direkt nach der Verarbeitung gelöscht werden. Aus Sicht der Behörde erfüllt die gesetzliche Regelung damit die datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Warnsignal bei zu langer Ablenkung
Seit dem 1. Juli ist in der EU für neue Fahrzeuge ein automatisches System zur Überwachung der Fahreraufmerksamkeit vorgeschrieben. In sozialen Netzwerken war die Einführung teils heftig kritisiert worden, unter anderem mit Schlagzeilen wie „Big Brother fährt mit“.
Bei dem System, das als Advanced Driver Distraction Warning (ADDW) bezeichnet wird, handelt es sich um eine kameragestützte Technik. Mithilfe von Infrarotsensoren werden Gesicht, Kopfhaltung und insbesondere die Blickrichtung des Fahrers erfasst. Wenn der Blick für längere Zeit nicht auf die Straße gerichtet ist, gibt das System eine Warnung aus.
Nach Angaben des Behördensprechers können die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer kontrollieren, ob die Vorgaben eingehalten werden. Bei gravierenden Verstößen seien auch behördliche Maßnahmen zur Durchsetzung des Datenschutzrechts möglich.
Fachleute erwarten mehr Sicherheit
Verkehrsexperten bewerten solche Aufmerksamkeitswarner grundsätzlich positiv. Michael Praxenthaler, Verkehrspsychologe beim Allianz Zentrum für Technik (AZT), hält sie für eine sinnvolle Ergänzung der Fahrzeugsicherheit. Wissenschaftliche Untersuchungen hätten bislang gezeigt, dass solche Systeme das Blickverhalten von Fahrern verbessern können. Ein eindeutiger Nachweis, dass dadurch im realen Straßenverkehr tatsächlich weniger Unfälle passieren, stehe allerdings noch aus.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber