Deutsche Bahn geht gegen Beschluss der Bundesnetzagentur vor
Die Deutsche Bahn wehrt sich juristisch gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur, die den Wettbewerb auf stark belasteten Fernverkehrsstrecken stärken soll. Der Konzern teilte mit, dass seine Infrastrukturtochter DB InfraGo beim Verwaltungsgericht Köln ein Eilverfahren einleiten will. Dort sollen nach Angaben der Bahn die rechtliche Basis, die Verhältnismäßigkeit und die praktische Umsetzung der behördlichen Vorgaben überprüft werden.
Hintergrund des Streits
Auslöser ist der geplante Markteintritt eines neuen Fernverkehrsanbieters. Das italienische Unternehmen Italo hat angekündigt, ab 2028 in Deutschland fahren zu wollen. Zunächst stehen dabei die Verbindungen München–Köln–Dortmund sowie München–Berlin–Hamburg im Fokus.
Italo hatte sich bei der Bundesnetzagentur über die Vergabe der knappen Schienenkapazitäten beschwert. Ziel war es, die Bedingungen für neue Anbieter im Fernverkehr zu verbessern.
Entscheidung der Bundesnetzagentur
Die Behörde ordnete daraufhin an, dass DB InfraGo auf bestimmten hoch ausgelasteten Strecken mindestens 25 Prozent der Trassenkapazitäten an konkurrierende Unternehmen vergeben muss. Betroffen sind demnach nur Korridore mit besonders knappen Kapazitäten und festgelegten Obergrenzen, wie sie etwa für die Bahnknoten München und Frankfurt vorgesehen sind.
Diese Regelung gilt nach Angaben der Bundesnetzagentur ausschließlich für Unternehmen mit vertakteten Angeboten. Gemeint sind Verbindungen, die grundsätzlich mindestens viermal täglich im Zweistundentakt zur gleichen Minute angeboten werden.

Warum die Bahn klagt
Nach Einschätzung der Deutschen Bahn könnte die Trassenvergabe durch die neue Vorgabe deutlich schwieriger werden. Verkehrsunternehmen melden ihre gewünschten Fahrwege jedes Jahr für die jeweilige Fahrplanperiode bei DB InfraGo an. Weil Fern-, Nah- und Güterverkehr dasselbe Netz nutzen, entstehen dabei regelmäßig Konflikte um die verfügbaren Kapazitäten.
Für den Netzfahrplan 2026 musste DB InfraGo nach eigenen Angaben mehr als 5.600 solcher Konflikte lösen. Nach Darstellung des Konzerns gelang das häufig nur, weil Anbieter mit festen Takten auf diese starre Struktur verzichteten und dadurch zeitliche Verschiebungen möglich wurden.
Genau hier sieht die Bahn nun ein Problem: Wenn bei der Vergabe nur vertaktete Verkehre bevorzugt berücksichtigt werden, fehle den Fernverkehrsanbietern der Anreiz, von ihrem Takt abzuweichen. Dadurch würden Kompromisse bei der Trassenverteilung schwerer.
Mehr Wettbewerb – Vorteil oder Risiko?
Der Fernverkehr in Deutschland wird derzeit zu rund 95 Prozent von der Deutschen Bahn beherrscht. Als bekanntester Konkurrent gilt Flix aus München, das ebenfalls für 2028 einen Ausbau seines Angebots mit vielen zusätzlichen Zügen und Verbindungen angekündigt hat.
Mehr Konkurrenz könnte aus Sicht vieler Fahrgäste zu günstigeren Preisen und besserer Qualität führen. In der Branche gibt es jedoch auch Warnungen. Der Bundesverband Schienennahverkehr befürchtet, dass verschärfte Konflikte um Trassen zulasten des Regionalverkehrs gehen könnten. Besonders ländliche Regionen könnten dadurch schlechter angebunden werden.
Auch die Allianz pro Schiene mahnt klare Regeln an. Geschäftsführer Dirk Flege erklärte, ein sinnvoll organisierter Wettbewerb müsse ebenso ein verlässliches Angebot auf weniger stark nachgefragten Strecken außerhalb der großen Städte sichern. Bessere Fernverkehrsangebote seien nur zu erwarten, wenn der Bund den Wettbewerb klar ordne.
Wie es weitergeht
Bis das Verwaltungsgericht Köln entscheidet, bleibt der Beschluss der Bundesnetzagentur zunächst in Kraft. Wann im Eilverfahren ein Urteil fällt, ist derzeit offen. Unklar ist außerdem, ob und wie stark Italo seinen geplanten Einstieg in den deutschen Markt von dieser Entscheidung und dem Ausgang des Gerichtsverfahrens abhängig macht.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber