Freispruch nach Pyrotechnik-Vorwurf bei Bundesligaspiel
Das Amtsgericht Augsburg hat einen heute 29 Jahre alten Mann vom Vorwurf der Körperverletzung im Zusammenhang mit Pyrotechnik bei einem Bundesligaspiel freigesprochen. Nach Auffassung des Gerichts ließ sich nicht belegen, dass er beim Spiel des FC Augsburg gegen den FSV Mainz 05 im September 2024 am Zünden von Bengalfackeln beteiligt war.
Während der Partie war heiße Asche in den Nacken einer Zuschauerin gelangt. Zudem erlitt eine weitere Frau durch den Rauch gesundheitliche Beschwerden, musste sich mehrfach übergeben und wurde ärztlich versorgt.
Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfen, einen Kritiker der Aktion zunächst von zwei vermummten Personen ferngehalten und danach beim Entzünden der Fackeln mitgewirkt zu haben.
Vor Gericht erklärte der Angeklagte jedoch, er habe lediglich deeskalierend eingreifen wollen. Diese Darstellung konnte laut Gericht nicht durch andere Zeugenaussagen widerlegt werden. Weitere Zeugen hätten den entscheidenden Ablauf nicht beobachten können.
Auch die Staatsanwaltschaft hatte am Ende auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber