Der psychiatrische Sachverständige Hans-Peter Volz hält es für wenig wahrscheinlich, dass der mutmaßliche Täter im Fall der getöteten Krankenpflegeschülerin Maria Köhler in einer spontanen Gefühlsaufwallung handelte. Nach Angaben einer Sprecherin des Landgerichts Aschaffenburg erklärte der Gutachter, der mutmaßliche Auslöser der Tat – die neue Beziehung der jungen Frau zu einem anderen Mann – sei keineswegs ein belangloser Anlass gewesen.
Auch das Verhalten des Angeklagten nach der Tat spreche aus Sicht des Experten gegen eine Affekthandlung. Maria Köhler war am 30. Juli 1984 im Alter von 19 Jahren erdrosselt worden. Der damals 25-jährige Beschuldigte kaufte sich nach ihrem Tod einen Koffer und floh anschließend per Flugzeug von Frankfurt am Main in die Türkei.
Volz geht laut Gericht zudem weder von einer Schuldunfähigkeit noch von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus.
Prozess nähert sich dem Ende
Der heute 67-Jährige hatte zu Beginn des Prozesses eingeräumt, die angehende Krankenschwester nach einem Streit in ihrem Zimmer im Schwesternwohnheim getötet zu haben. Seine Verteidigerin hatte erklärt, die Tat sei im Affekt geschehen. Die junge Frau hatte sich zuvor von ihm getrennt und war mit einem in Hanau stationierten US-Soldaten liiert.
Wie die Gerichtssprecherin weiter mitteilte, informierte eine DNA-Expertin des Landeskriminalamts über die Untersuchungsergebnisse zu dem Netzschal, mit dem das Opfer getötet worden sein soll. Auf dem Beweisstück sei demnach ausschließlich DNA des Angeklagten festgestellt worden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, Maria Köhler aus Heimtücke ermordet zu haben. Als Motiv sieht sie Eifersucht auf den neuen Partner der 19-Jährigen. Außerdem geht die Anklage davon aus, dass der Beschuldigte aus Rache gehandelt habe, weil die junge Frau ihn nicht heiraten wollte und er dadurch keine Aussicht auf einen Aufenthaltstitel in Deutschland gehabt habe.
Dem staatenlosen Angeklagten, der erst mehr als vier Jahrzehnte nach der Tat gefasst wurde, droht im Fall einer Verurteilung wegen Mordes lebenslange Haft. Andere mögliche Delikte wie Totschlag sind inzwischen verjährt. Die Plädoyers und das Urteil werden für kommenden Montag erwartet.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber