Wirtschaft

Gentechnik im Regal: Was die EU jetzt lockert

EU erlaubt Gen-Lebensmittel bald ohne Extra-Kennzeichnung – was ab 2028 unbemerkt in deinem Einkaufswagen landen könnte

17.06.2026, 12:52 Uhr

Mit modernen Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel dürfen in der EU künftig in vielen Fällen ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarkt verkauft werden. Das Europäische Parlament stimmte mehrheitlich dafür, bestimmte Züchtungen von den bislang strengen EU-Gentechnikregeln auszunehmen. Die EU-Staaten haben die Änderungen bereits bestätigt. Nach der Parlamentsentscheidung ist der Weg für das Inkrafttreten nun frei; angewendet werden sollen die neuen Regeln voraussichtlich ab Mitte 2028.

Ganz ohne Kontrolle kommen solche Produkte aber auch künftig nicht auf den Markt. Für sie gelten weiterhin dieselben Sicherheitsvorgaben wie für Pflanzen, die durch klassische Methoden wie Kreuzung und Auslese entstanden sind.

Hoffnung auf robustere Sorten

Befürworter erwarten, dass durch die Neuregelung neue Obst- und Gemüsesorten entstehen, die ertragreicher, widerstandsfähiger gegen den Klimawandel und nährstoffreicher sind. Nach Angaben des Europäischen Parlaments gibt es außerhalb der EU bereits entsprechend veränderte Mais-, Weizen- und Reissorten mit geringerem Wasserbedarf sowie Bananen und Pilze, die nicht braun werden.

Auch für die Forschung versprechen sich Wissenschaftler Vorteile. Der Agrarbiologe Nicolaus von Wirén vom Leibniz-Institut für Pflanzengenetik betonte, mit den neuen Techniken lasse sich deutlich präziser arbeiten. Weil aufwendige Rückkreuzungen wegfallen könnten, verkürze sich zudem die Züchtungszeit erheblich. Das sei wichtig für eine schnelle Anpassung von Kulturpflanzen an den Klimawandel und für einen geringeren Einsatz von Agrochemikalien.

Kritiker halten dagegen, Verbraucherinnen und Verbraucher müssten selbst entscheiden können, ob sie solche Lebensmittel kaufen wollen. Zudem warnen sie vor wirtschaftlichen Nachteilen für Landwirte und vor möglichen Belastungen natürlicher Ökosysteme, wenn viele gentechnisch veränderte Pflanzen in Umlauf kommen.

Um diese Techniken geht es

Im Mittelpunkt stehen sogenannte neue genomische Techniken (NGT), mit denen das Erbgut von Pflanzen gezielt verändert wird, etwa mit der Gen-Schere Crispr/Cas. Solche Eingriffe können klein ausfallen, aber auch deutlich weiter gehen. Teilweise lässt sich eine so veränderte Pflanze später kaum noch von einer natürlich gezüchteten unterscheiden.

Künftig unterscheidet das EU-Recht zwei Gruppen:

  • NGT1: Pflanzen mit weniger weitgehenden Veränderungen sollen ohne spezielle Prüfung und ohne Kennzeichnung in den Handel kommen dürfen. Das gilt auch für Futtermittel. Für solche Pflanzen entfallen umfassende Risikoprüfungen und Kontrollen ihrer Nachkommen auf dem Acker.
  • NGT2: Bei stärkeren Eingriffen bleiben die Regeln deutlich strenger. Das betrifft etwa Pflanzen, in die artfremde Gene eingebracht wurden, zum Beispiel Gene aus Bakterien in Mais. Auch insektengiftige Pflanzen, die bestimmte Insekten schädigen oder töten, fallen in diese Kategorie.

Die neuen Vorgaben sollen sowohl für in der EU erzeugte als auch für importierte Pflanzen gelten. Saatgut muss weiter gekennzeichnet werden. Im Bio-Anbau bleiben diese gentechnisch veränderten Pflanzen verboten.

Streitpunkt Patente auf Saatgut

Besonders umstritten ist, dass die Neuregelung Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut zulässt. Das Europäische Parlament hatte zunächst ein Verbot gefordert, gab diese Position in den Verhandlungen mit den EU-Staaten aber auf.

Die EU-Kommission soll nun gemeinsam mit Interessengruppen einen EU-Verhaltenskodex für Patente ausarbeiten. Darin soll unter anderem geregelt werden, wie Lizenzen zu fairen und angemessenen Bedingungen vergeben werden und wie Streitfälle zwischen Züchtern und Landwirten gelöst werden können, wenn patentiertes Material unbeabsichtigt auf Feldern auftaucht.

Die Europaabgeordnete Maria Noichl (SPD) kritisierte die Entscheidung scharf. Künftig könnten auch natürlich vorkommende Pflanzenmerkmale von Unternehmen privatisiert werden, warnte sie. Wer Patente ausweite und Transparenzregeln streiche, stärke die Marktmacht weniger Konzerne und schwäche den mittelständischen Pflanzenzüchtungssektor in Europa. Zudem forderte sie weiter eine klare Kennzeichnung, Risikoprüfungen und Rückverfolgbarkeit auch bei neuer Gentechnik.

Deutschland gegen die Änderung

Auch aus Deutschland kam Widerstand. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte die Einigung auf EU-Ebene bereits im Dezember als schweren Fehler bezeichnet. Deutschland enthielt sich deshalb bei der Abstimmung im Rat im April. Eine Mehrheit für die Reform kam dennoch zustande.

Der Grünen-Europaabgeordnete Martin Häusling sprach von einem Kurs, der die Marktmacht weniger internationaler Agrarkonzerne stärke, bäuerliche Betriebe schwäche und die biologische Vielfalt in Europa gefährde. Das Vorsorgeprinzip werde faktisch ausgehebelt. Zugleich warnte er vor gravierenden Folgen für die gentechnikfreie Landwirtschaft: Ohne wirksame Rückverfolgbarkeit und klare Schutzmaßnahmen werde es für Bio-Betriebe und andere gentechnikfrei wirtschaftende Höfe deutlich schwieriger, ihre Produktion aufrechtzuerhalten und Produkte verlässlich als gentechnikfrei zu vermarkten.

Befürworter sehen Chancen für Forschung und Ernährungssicherheit

Unterstützer wie die für die Verhandlungen zuständige schwedische Europaabgeordnete Jessica Polfjärd sehen in der Reform einen Durchbruch. Die Änderungen sollen aus ihrer Sicht Europas Landwirtschaft wettbewerbsfähiger machen, die Forschung stärken und damit auch die Ernährungssicherheit verbessern.

Auch die CDU-Europaabgeordneten Peter Liese und Norbert Lins verwiesen auf Chancen bei kontrollierbaren Risiken. Sie betonten, dass der Bio-Anbau ausgenommen bleibe, Saatgut gekennzeichnet werde und für weitergehende Anwendungen weiterhin strenge Regeln gälten. Das Thema Patente werde zudem politisch weiter auf der Tagesordnung bleiben.

Versuche von Abgeordneten der Grünen, Sozialdemokraten und der Linken, die Änderungen noch zu stoppen, scheiterten im Parlament endgültig.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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