Mit modernen Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel dürfen in der EU künftig in vielen Fällen ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarkt verkauft werden. Das Europäische Parlament stimmte mehrheitlich dafür, entsprechende Züchtungen teilweise von den bislang strengen EU-Gentechnikregeln auszunehmen. Die EU-Staaten hatten die Änderungen bereits bestätigt. Mit der Abstimmung im Parlament ist der Weg für das Inkrafttreten nun frei. Gelten sollen die neuen Regeln voraussichtlich ab Mitte 2028.
Ganz ohne Kontrolle kommen solche Produkte aber auch künftig nicht auf den Markt. Für sie gelten weiterhin dieselben Sicherheitsvorgaben wie für Pflanzen, die durch klassische Verfahren wie Kreuzung und Auslese entstanden sind.
Hoffnung auf robustere und widerstandsfähigere Sorten
Befürworter erhoffen sich durch die Neuregelung neue Obst- und Gemüsesorten, die ertragreicher, widerstandsfähiger gegen den Klimawandel und nährstoffreicher sind. Nach Angaben des Europäischen Parlaments gibt es außerhalb der EU bereits entsprechend veränderte Mais-, Weizen- und Reissorten mit geringerem Wasserbedarf sowie Bananen und Pilze, die nicht braun werden.
Auch für die Forschung erwarten Wissenschaftler Vorteile. Der Agrarbiologe Nicolaus von Wirén vom Leibniz-Institut für Pflanzengenetik betonte, mit den neuen Techniken lasse sich deutlich präziser arbeiten. Weil aufwendige Rückkreuzungen wegfallen könnten, verkürze sich die Züchtungszeit erheblich. Das sei wichtig, um Kulturpflanzen schneller an den Klimawandel anzupassen und den Einsatz von Agrochemikalien zu verringern.
Kritiker halten dagegen, Verbraucherinnen und Verbraucher müssten selbst entscheiden können, ob sie solche Lebensmittel kaufen wollen. Zudem warnen sie vor wirtschaftlichen Nachteilen für Landwirte und davor, dass zu viele gentechnisch veränderte Pflanzen in Umlauf kommen und natürliche Ökosysteme belasten könnten.
Um diese Techniken geht es
Im Mittelpunkt stehen sogenannte neue genomische Techniken (NGT), mit denen das Erbgut von Pflanzen gezielt verändert wird, etwa mit der Gen-Schere Crispr/Cas. Dabei sind sowohl kleine als auch deutlich größere Eingriffe möglich. Teilweise lässt sich eine so veränderte Pflanze später kaum noch von einer natürlich gezüchteten unterscheiden.
Künftig unterscheidet das EU-Recht zwei Gruppen:
- NGT1: Pflanzen mit weniger weitgehenden Veränderungen sollen ohne spezielle Prüfung und ohne Kennzeichnung in den Handel kommen dürfen. Das gilt auch für Futtermittel. Für solche Pflanzen entfallen umfassende Risikoprüfungen und Kontrollen ihrer Nachkommen auf dem Acker.
- NGT2: Bei stärkeren Eingriffen bleiben die Vorgaben deutlich strenger. Dazu zählen auch insektengiftige Pflanzen, die Stoffe produzieren, welche bestimmte Insekten schädigen oder töten.
Wichtig ist zudem: Für Pflanzen, in die Gene aus fremden Arten übertragen wurden, gibt es keine neuen Sonderregeln. Solche transgenen Pflanzen – etwa Mais, dem ein Gen aus einem Bakterium eingefügt wurde – unterliegen weiterhin den strengeren bisherigen Auflagen.
Die neuen Vorgaben sollen sowohl für in der EU erzeugte als auch für importierte Pflanzen gelten. Saatgut muss weiter gekennzeichnet werden. Im Bio-Anbau bleiben diese gentechnisch veränderten Pflanzen verboten.
Streitpunkt Patente auf Saatgut
Besonders umstritten ist, dass die Neuregelung Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut zulässt. Das Europäische Parlament hatte zunächst ein Verbot gefordert, gab diese Position in den Verhandlungen mit den EU-Staaten aber wieder auf.
Die EU-Kommission soll nun gemeinsam mit Interessengruppen einen EU-Verhaltenskodex für Patente ausarbeiten. Darin soll unter anderem geregelt werden, wie Lizenzen zu fairen und angemessenen Bedingungen vergeben werden und wie Streitfälle zwischen Züchtern und Landwirten einvernehmlich gelöst werden können, wenn patentiertes Material unbeabsichtigt auf Feldern auftaucht.
Die Europaabgeordnete Maria Noichl (SPD) kritisierte die Entscheidung scharf. Künftig könnten auch natürlich vorkommende Pflanzenmerkmale von Unternehmen privatisiert werden, warnte sie. Wer Patente ausweite und Transparenzregeln streiche, stärke die Marktmacht weniger Unternehmen und schwäche den mittelständischen Pflanzenzüchtungssektor in Europa. Zudem pochte sie erneut auf eine klare Kennzeichnung, Risikoprüfungen und Rückverfolgbarkeit auch bei neuer Gentechnik.
Deutschland gegen die Änderung
Auch aus Deutschland kam Widerstand. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte die Einigung auf EU-Ebene bereits im Dezember als schweren Fehler bezeichnet. Deutschland enthielt sich deshalb bei der Abstimmung im Rat im April. Eine Mehrheit für die Reform kam dennoch zustande.
Der Grünen-Europaabgeordnete Martin Häusling sprach von einem Kurs, der die Marktmacht weniger internationaler Agrarkonzerne stärke, bäuerliche Betriebe schwäche und die biologische Vielfalt in Europa gefährde. Das Vorsorgeprinzip werde faktisch ausgehebelt. Zugleich warnte er vor gravierenden Folgen für die gentechnikfreie Landwirtschaft: Ohne wirksame Rückverfolgbarkeit und klare Schutzmaßnahmen werde es für Bio-Betriebe und andere gentechnikfrei wirtschaftende Höfe deutlich schwieriger, ihre Produktion aufrechtzuerhalten und Produkte verlässlich als gentechnikfrei zu vermarkten.
Befürworter sehen Chancen für Forschung und Ernährungssicherheit
Unterstützer wie die für die Verhandlungen zuständige schwedische Europaabgeordnete Jessica Polfjärd sehen in der Reform einen Durchbruch. Die Änderungen sollen Europas Landwirtschaft wettbewerbsfähiger machen, die Forschung stärken und damit auch die Ernährungssicherheit verbessern.
Auch die CDU-Europaabgeordneten Peter Liese und Norbert Lins verwiesen auf Chancen bei kontrollierbaren Risiken. Sie betonten, dass der Bio-Anbau ausgenommen bleibe, Saatgut gekennzeichnet werde und für weitergehende Anwendungen weiterhin strenge Regeln gälten. Das Thema Patente werde politisch weiter auf der Tagesordnung bleiben.
Versuche von Abgeordneten der Grünen, Sozialdemokraten und der Linken, die Änderungen noch zu stoppen, scheiterten im Parlament endgültig.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber