Fernwärme-Streit: Verbraucherschützer könnten vor Gericht teilweise Recht bekommen
Im Verfahren um umstrittene Preisanpassungsklauseln bei der Fernwärme zeichnet sich für den Verbraucherzentrale Bundesverband ein begrenzter Erfolg ab. Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm ließ die Vorsitzende Richterin erkennen, dass Eon nach vorläufiger Einschätzung wohl unzulässige Klauseln verwendet hat. Diese seien allerdings regional unterschiedlich ausgestaltet gewesen.
Der Verband hatte mit einer Verbandsklage gegen den Energiekonzern vorgehen wollen, um die Regelungen in mehreren Bundesländern grundsätzlich überprüfen zu lassen. Nach Ansicht des Gerichts reicht dies jedoch wohl nicht für eine pauschale Entscheidung zugunsten aller Betroffenen aus. Zwar sehen die Richter Hinweise auf unwirksame Klauseln, mögliche Rückforderungen müssten aber voraussichtlich von den einzelnen Kundinnen und Kunden jeweils selbst vor Gericht geltend gemacht werden.
Für Hamburg sowie die Standorte Erkrath in Nordrhein-Westfalen und Schwalbach in Hessen stellte das OLG fest, dass Eon bei der Berechnung eingekaufter Leistungen offenbar eine andere Formel nutzte als bei der Weitergabe der Kosten an Endkunden. Während an einer Stelle addiert wurde, kam an anderer multipliziert zum Einsatz. Nach Auffassung des Gerichts führte dies zu Hebeleffekten und damit zu höheren Preisen für Verbraucher. Kritisiert wurde dies deutlich als möglicher Verstoß gegen das Prinzip der Kostenorientierung.
Preisermittlung über Berechnungsformeln
Im Kern geht es um die Frage, wie Produktionskosten und die Entwicklung auf dem Energiemarkt in der Preisformel gewichtet werden. Vor allem der Gaspreis ist für die Berechnung des sogenannten Arbeitspreises von großer Bedeutung. Eon verwies jedoch darauf, dass etwa in Hamburg Fernwärme auch mithilfe von Holzpellets erzeugt worden sei. Ein Anwalt des Unternehmens erklärte, dass sich die Marktverhältnisse seit dem russischen Angriff auf die Ukraine und dem starken Anstieg der Gaspreise erheblich verändert hätten. In früheren Jahren sei Holz noch deutlich teurer gewesen.
Eine gütliche Einigung kam bei der Verhandlung nicht zustande. Das Oberlandesgericht Hamm will seine Entscheidung am 12. Oktober verkünden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber