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Bondo-Prozess: Warum starben deutsche Touristen?

Bondo-Prozess: Tragen Behörden Mitschuld am Tod von acht Wanderern? Die bewegenden Worte der Tochter eines Opfers.

24.08.2026, 17:01 Uhr

Ein Gericht in der Schweiz befasst sich mit der Frage, ob Behördenvertreter eine Mitverantwortung am Tod von acht Wanderern tragen, die 2017 im Kanton Graubünden von einer Gerölllawine erfasst wurden. Unter den Toten waren auch vier Menschen aus Deutschland. Zum Auftakt des Verfahrens zum Bergsturz von Bondo verlangte die Staatsanwaltschaft in Pontresina bedingte Geldstrafen für die fünf Beschuldigten. Ihnen wird mehrfach fahrlässige Tötung vorgeworfen.

„Natürlich reißt der Prozess alles noch einmal auf, aber wir sind erleichtert, dass es überhaupt dazu kommt“, sagte Dorothea Barth, Tochter des verunglückten deutschen Bergsteigers Helmut Karalus, der dpa. Während ihre Mutter den Prozess vor Ort verfolgt, befindet sich Barth selbst nahe Nürnberg in Elternzeit.

Ihr sei es nie in erster Linie um eine Verurteilung gegangen, betonte Barth. Entscheidend sei für die Familie vielmehr das neue Gutachten gewesen, das zu dem Ergebnis kam, dass die Wanderwege wegen der Gefahrenlage schon vor dem Unglück hätten geschlossen werden müssen. Zugleich räumte sie ein, dass die Einschätzung der Risiken nicht eindeutig gewesen sei. Deshalb könne sie auch einen Freispruch akzeptieren. Vor allem hoffe die Familie, das Kapitel danach abschließen zu können, ohne sich immer wieder mit den Akten beschäftigen zu müssen.

Erst der Einspruch der Angehörigen führte zum Verfahren

Am 3.369 Meter hohen Piz Cengalo oberhalb von Bondo hatte es bereits im Sommer 2017 mehrere Felsstürze gegeben. Am 23. August lösten sich schließlich rund drei Millionen Kubikmeter Gestein und stürzten ins Tal. Wanderwege wurden unter meterhohem Schutt begraben, Murgänge beschädigten zudem Gebäude im etwa vier Kilometer entfernten Dorf Bondo.

Unter den Angeklagten sind neben der damaligen Gemeindepräsidentin auch Mitarbeitende des Kantons sowie ein externer Geologe. Nach den ersten Untersuchungen war die Justiz zunächst zu dem Schluss gekommen, das Unglück sei nicht vorhersehbar gewesen; das Verfahren wurde daher eingestellt. Angehörige der Opfer, darunter auch Familien aus der Schweiz und aus Österreich, legten jedoch Rechtsmittel ein. Ein weiteres Gutachten kam später zu der Einschätzung, dass eine Sperrung der Wanderwege angemessen gewesen wäre.

Nach Ansicht des Staatsanwalts hätten die Todesfälle mit einer vorsorglichen Schließung der Wege vermutlich verhindert werden können. Für den Prozess sind drei Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wird erst zu einem späteren Zeitpunkt gerechnet.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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