Die EU will Unternehmen angesichts der Energiekrise stärker entlasten und gestattet ihren Mitgliedstaaten deshalb vorübergehend großzügigere Strompreis-Vergünstigungen für bestimmte Betriebe. Dafür lockert die Europäische Kommission befristet ihre bislang strengen Vorgaben für staatliche Beihilfen. Geplante Hilfsmaßnahmen müssen die Staaten jedoch weiterhin wie gewohnt in Brüssel anmelden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion