Wirtschaft

EU-Gericht zementiert Apple als digitalen Torwächter

Rückschlag für Apple: Im Streit um das EU-Digitalgesetz ist das erste Urteil da – was jetzt für App Store und iOS droht.

08.07.2026, 11:07 Uhr

Apple scheitert vor EU-Gericht mit Klage gegen Gatekeeper-Einstufung

Apple hat vor dem Gericht der Europäischen Union im Streit um die Einordnung seines App Stores und des Betriebssystems iOS eine Niederlage erlitten. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg kamen zu dem Schluss, dass die Europäische Kommission die Dienste zu Recht als sogenannte Gatekeeper nach dem Digital Markets Act (DMA) eingestuft hat. Gegen das Urteil ist noch ein weiteres Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof möglich.

Nach den Vorgaben des DMA darf die EU-Kommission große digitale Plattformen als Torwächter benennen, wenn sie für Unternehmen und Verbraucher eine zentrale Zugangsstelle darstellen. Für diese Anbieter gelten dann strengere Regeln, die den Wettbewerb in digitalen Märkten schützen sollen. Hintergrund ist die Sorge, dass besonders mächtige Konzerne ihre dominante Stellung dauerhaft absichern könnten.

Apple steht seit einem Beschluss der Kommission im September 2023 mit dem App Store, iOS und Safari auf der Gatekeeper-Liste. Dort sind auch andere große Technologiekonzerne wie Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta vertreten. Mehrere Unternehmen, darunter auch Apple, hatten gegen diese Einstufung geklagt.

Nach dem Urteil erklärte Apple, man sei „fest davon überzeugt, dass die Vorgaben des DMA über das hinausgehen, was rechtlich zulässig und verhältnismäßig ist“.

Gericht sieht App Store als einheitlichen Dienst

Das EU-Gericht bestätigte unter anderem die Sichtweise der Kommission, dass die App-Store-Versionen für iPhone, iPad, Apple Watch, Mac und Apple TV zusammen als ein einziger zentraler Plattformdienst zu bewerten sind. Begründet wurde dies damit, dass sie alle demselben Zweck dienen: Entwickler von Software und Endnutzer miteinander zu verbinden.

Apple hatte dagegen argumentiert, die einzelnen Stores müssten getrennt betrachtet werden. In diesem Fall hätte nach Auffassung des Unternehmens wohl nur der App Store auf iOS die nötigen Schwellenwerte für eine Gatekeeper-Einstufung erreicht.

Klagen zu iMessage als unzulässig abgewiesen

Außerdem wandte sich Apple gegen die Einordnung von iMessage als nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdienst. Gemeint sind damit Dienste, bei denen Nachrichten nicht über klassische Telefonnummern im öffentlichen Telefonnetz, sondern etwa über Benutzerkonten oder Namen ausgetauscht werden.

Diese Klagen ließ das Gericht jedoch nicht zu. Nach Ansicht der Richter entfaltet diese Einstufung für sich genommen keine verbindlichen Rechtsfolgen, die Apples rechtliche Position unmittelbar verändern würden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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