Die Verbraucherzentrale Sachsen ist mit ihrer Sammelklage gegen Amazon wegen Werbung bei Prime Video vorerst gescheitert. Wie aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervorgeht, wurde die Klage von rund 324.000 angeschlossenen Betroffenen abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts hatte Amazon weder vertraglich zugesichert, dass Prime Video dauerhaft werbefrei bleibt, noch den Dienst ausdrücklich als werbefrei beworben. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht: Die Verbraucherzentrale will Revision einlegen.
2,99 Euro zusätzlich für werbefreies Streaming
Auslöser des Verfahrens war eine Änderung Anfang 2024. Amazon hatte seine damals rund 17 Millionen Prime-Mitglieder per E-Mail darüber informiert, dass Prime Video ab Februar in begrenztem Umfang Werbung enthalten werde. Wer weiterhin ohne Werbeunterbrechungen streamen wollte, musste ein Zusatzpaket für 2,99 Euro im Monat buchen. Das Gericht sah darin jedoch keine Irreführung der Kundinnen und Kunden.
Für die Richter spielte auch eine Rolle, dass Prime mehr ist als nur ein Streamingangebot. Zum Paket gehören etwa auch Vorteile beim Versand auf dem Amazon-Marktplatz. Deshalb sei davon auszugehen, dass nicht alle Prime-Abonnenten Prime Video überhaupt nutzen.
Verbraucherzentrale zeigt sich enttäuscht
Die Verbraucherzentrale in Leipzig reagierte kritisch auf das Urteil. Aus ihrer Sicht wurden die Erwartungen vieler Nutzer nicht ausreichend berücksichtigt. Vorstand Michael Hummel erklärte, Prime Video sei über Jahre hinweg praktisch als weitgehend werbefreier Premium-Streamingdienst wahrgenommen und genutzt worden. Verbraucher müssten nicht damit rechnen, dass ein laufendes Abo während der Vertragsdauer durch zusätzliche Werbung und den Wegfall bisheriger Leistungen an Wert verliere.
Weitere Verfahren gegen Amazon laufen weiter
Trotz des Erfolgs für Amazon ist die rechtliche Auseinandersetzung damit nicht beendet. Die Verbraucherzentrale Sachsen verfolgt zusätzlich eine sogenannte Abschöpfungsklage. Damit soll erreicht werden, dass Amazon Einnahmen aus den Zusatzgebühren für werbefreies Streaming zurückzahlen muss.
Daneben läuft noch ein weiteres Verfahren: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte vor dem Landgericht München I eine Unterlassungsklage eingereicht und dort in erster Instanz gewonnen. Amazon hat gegen dieses Urteil jedoch Berufung eingelegt. Nach Angaben der sächsischen Verbraucherzentrale sind beide Verfahren weiterhin anhängig.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber