Landgericht Mannheim eröffnet Strafverfahren gegen Xavier Naidoo
Das Landgericht Mannheim hat ein Strafverfahren gegen den Sänger Xavier Naidoo eröffnet. Wie das Gericht mitteilte, wurde die Anklage der Staatsanwaltschaft aus dem Juli 2023 in einem Punkt zugelassen. Dem 54-Jährigen wird dabei Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung vorgeworfen. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht bislang noch nicht fest.
Nach Angaben aus der Anklage soll der aus Mannheim stammende Musiker eine Person aus dem Umfeld der Amadeu Antonio Stiftung beleidigt und in diesem Zusammenhang Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben. Grundlage der Ermittlungen waren demnach mehrere Strafanzeigen, darunter auch die der betroffenen Person.
Übrige Anklagepunkte derzeit nicht zugelassen
Nicht zugelassen wurden nach Gerichtsangaben die übrigen Anklagepunkte aus diesem Verfahren sowie die Vorwürfe aus einem zweiten Verfahren, ebenfalls wegen Volksverhetzung. Das Gericht sah insoweit keinen hinreichenden Tatverdacht. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Beschwerde eingelegt. Darüber wird nun beim Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Die zweite Anklage war im Juni 2024 erhoben worden.
Die Anwälte des Sängers, Edgar Gärtner und Jana Eisenbeiß, erklärten, das Landgericht sei nach intensiver Prüfung in weiten Teilen ihrer Auffassung gefolgt und habe die Zulassung der Anklage in fünf von sechs Fällen abgelehnt. Der zugelassene Punkt erfülle aus ihrer Sicht nicht den Vorwurf der Volksverhetzung. Sie seien überzeugt, dass sich dies im weiteren Verfahren bestätigen werde. Zudem betonten die Verteidiger, ihr Mandant lehne antisemitisches, rassistisches und fremdenfeindliches Gedankengut entschieden ab und distanziere sich von jeder Form der Diskriminierung.
Naidoo hatte bereits 2022 in einem Entschuldigungsvideo erklärt, er habe sich über Jahre in Verschwörungserzählungen verloren. Damals sagte er, er bereue Aussagen und Handlungen aus dieser Zeit.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber