Australien schließt KI-Musik weitgehend aus den offiziellen Charts aus
Australiens Musikbranche zieht beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in den offiziellen Charts eine klare Grenze: Künftig sollen Titel nicht mehr zugelassen werden, wenn sie überwiegend oder vollständig von Maschinen erzeugt wurden. Erlaubt bleiben nur Produktionen, bei denen KI lediglich unterstützend eingesetzt wird.
Die Australian Recording Industry Association (ARIA) hat dafür ihren Verhaltenskodex überarbeitet. Demnach muss ein Song im Wesentlichen von Menschen geschaffen sein. Zudem dürfen Chartplatzierungen nicht durch künstlich erzeugte Streams oder andere Manipulationen beeinflusst werden. Die neuen Regeln treten am Freitag in Kraft.
KI-Cover von Madonna sorgte für Debatte
Im Mittelpunkt der Diskussion stand zuletzt eine Coverversion von Madonnas „Like a Prayer“ des australischen DJs und Produzenten Josh Fawaz. Das Stück war im Juli der meistgespielte Song im australischen Radio und erreichte Platz vier der ARIA-Charts. Später wurde bekannt, dass sowohl der Gesang als auch das Schlagzeug mithilfe von KI erzeugt worden waren.
Nach den neuen Vorgaben könnte ein solcher Einsatz dazu führen, dass ein Song nicht mehr für die Charts zugelassen wird, erklärte ein ARIA-Sprecher dem Sender ABC.
Ausschluss, Korrekturen und Aberkennung von Auszeichnungen möglich
Mit der Neuregelung erhält ARIA weitreichende Befugnisse. Die Organisation kann Songs bereits vor der Aufnahme in die Charts ablehnen oder sie nachträglich wieder entfernen. Auch veröffentlichte Platzierungen dürfen korrigiert und bereits vergebene Auszeichnungen aberkannt werden.
Betroffene Künstler oder ihre Vertreter können gegen entsprechende Entscheidungen Einspruch einlegen und Nachweise dafür vorlegen, dass eine Produktion den Regeln entspricht.
Auch in Deutschland gelten bereits ähnliche Regeln
Ein vergleichbarer Umgang mit KI-Musik existiert auch in Deutschland. Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) hat sich nach eigenen Angaben ebenfalls auf eine Ausrichtung an menschlicher Kreativität festgelegt. Für die offiziellen deutschen Charts, die von GfK Entertainment ermittelt werden, sind KI-generierte Aufnahmen deshalb nicht pauschal ausgeschlossen, unterliegen aber besonderen Zulassungsregeln.
Entscheidend ist auch dort, ob die kreative Hauptverantwortung klar bei menschlichen Urhebern und Interpreten liegt. Nach Angaben von GfK Entertainment müssen für eine Chartzulassung menschliche Interpreten benannt und der Einsatz von KI offengelegt werden. Außerdem werde mit mindestens zwei voneinander unabhängigen Erkennungstools geprüft, ob ein Titel im Wesentlichen von Menschen geschaffen wurde.
Nicht für die Charts zugelassen werden sollen in Deutschland demnach Songs, bei denen Maschinen reale Stimmen oder künstlerische Identitäten imitieren. Das würde auch Fälle wie das umstrittene „Like a Prayer“-Cover betreffen. Ebenfalls unzulässig sind nach GfK-Angaben marktverzerrende Methoden, etwa wenn Songs in zahlreichen Varianten produziert oder massenhaft seriell hochgeladen werden.
Vorgaben sollen laufend angepasst werden
In der Musikindustrie gibt es seit längerem Kritik daran, dass KI-Systeme teils mit Aufnahmen von Künstlern trainiert werden, ohne dass Rechteinhaber dem zugestimmt haben. Gleichzeitig hat sich KI für viele Musiker bereits als Werkzeug etabliert, etwa beim Komponieren, Arrangieren oder Mischen.
ARIA will die neuen Regeln deshalb nach eigenen Angaben regelmäßig überprüfen und an die weitere technische Entwicklung anpassen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber