Mehrere US-Medien dürfen vorerst weiter vom Weißen Haus aus berichten. Ein Bundesrichter in Washington hat der Regierung von Präsident Donald Trump nach übereinstimmenden Medienberichten erneut Grenzen gesetzt und den bestehenden gerichtlichen Schutz für CNN, Politico und den Sender MS NOW verlängert. Damit bleibt ein vollständiger Ausschluss ihrer Reporter vom Gelände des Weißen Hauses zunächst aus.
Eine abschließende Entscheidung darüber, ob der Bann mit der Verfassung vereinbar ist, steht allerdings weiter aus. Die betroffenen Medien hatten beantragt, den Schutz über eine frühere Frist hinaus aufrechtzuerhalten. Richter Timothy Kelly hatte bereits Ende September vorläufig angeordnet, dass ihre Presseausweise wiederhergestellt werden müssen. Diese Anordnung wäre nun ausgelaufen.
Nach Angaben von CNN erklärte Kelly, es spreche vieles dafür, dass Trump den Zugang der Kläger eingeschränkt habe, weil er ihre Berichterstattung insgesamt für fehlerhaft und gegen ihn gerichtet halte. Laut CBS verwies der Richter zudem darauf, dass der Entzug von Presseausweisen abschreckend auf Reporter und Redaktionen wirken könne, wenn diese über Themen berichten, die dem Präsidenten missfallen.
Vorwurf: Sanktion für kritische Berichte
Trump hatte Mitte September angekündigt, CNN, Politico und MS NOW wegen aus seiner Sicht falscher und parteiischer Berichterstattung aus dem Weißen Haus auszuschließen. Die drei Medien zogen daraufhin vor Gericht. Sie werfen der Regierung unter anderem vor, kritische Berichterstattung bestrafen zu wollen und damit die Pressefreiheit zu verletzen.
Schon in seiner ersten Entscheidung hatte Kelly erkennen lassen, dass die Kläger mit ihrem Einwand wohl Erfolg haben könnten, wonach es an rechtsstaatlich sauberen Verfahren fehle. Dabei stützte er sich auf ältere Urteile des Berufungsgerichts in Washington. Demnach dürfen Akkreditierungen für das Weiße Haus nicht ohne transparente Regeln, vorherige Hinweise und ein faires Verfahren entzogen werden.
Größere verfassungsrechtliche Frage bleibt offen
Der Fall berührt eine grundlegende Rechtsfrage. Die Regierung stellt eine seit 1977 bestehende Rechtsprechung infrage, die akkreditierte Journalisten vor willkürlichem Entzug ihres Zugangs zum Weißen Haus schützt. Sie argumentiert, dass ein größerer Ermessensspielraum des Präsidenten, den ein Gericht im Juni in einem anderen Verfahren für besonders sensible Bereiche wie Air Force One und das Oval Office vorläufig anerkannt hatte, auch für das Weiße Haus insgesamt gelten müsse.
Über diese Grundsatzfrage entscheidet Kelly jedoch nicht abschließend. Als Richter der ersten Instanz ist er an die bisherige Rechtsprechung des zuständigen Berufungsgerichts gebunden. Die Regierung hat bereits signalisiert, dass sie diese notfalls in einer höheren Instanz angreifen will.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber