Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben sich nach dem Koalitionsausschuss auf eine Reform der Einkommensteuer verständigt. Die steuerlichen Entlastungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Nach Angaben der Koalition soll das gesamte Entlastungsvolumen bei rund 10 Milliarden Euro pro Jahr liegen.
Im Mittelpunkt stehen kleine und mittlere Einkommen. Besonders stark profitieren sollen Familien mit Kindern. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach trotz angespannter Staatsfinanzen von einem „großen Sprung“. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) betonte, die Menschen sollten in anstrengenden Zeiten am Jahresende spürbar mehr Geld übrig haben.
Der Bund der Steuerzahler reagierte jedoch enttäuscht und sprach von einer „Mini-Reform“. Kritik kam zudem von Grünen, FDP und aus der Wirtschaft.
Mehr als 600 Euro Entlastung für Beispiel-Familie
In voller Wirkung ab 2028 könnte eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro im Vergleich zu heute um mehr als 600 Euro pro Jahr entlastet werden.
Das Finanzministerium nennt dazu weitere Beispiele. Demnach würde 2028:
- ein Paar aus Pflegekraft und Busfahrer mit je 2.800 Euro brutto und zwei Kindern um rund 632 Euro entlastet,
- ein Paar aus Erzieher und Elektrikerin mit je 3.200 Euro brutto und zwei Kindern um rund 642 Euro,
- ein Paar aus Lehrerin und Ingenieur mit je 5.000 Euro brutto und zwei Kindern um rund 678 Euro.
Auch Alleinerziehende sollen profitieren:
- eine alleinerziehende Pflegekraft mit 2.800 Euro brutto und zwei Kindern um rund 468 Euro,
- eine alleinerziehende Erzieherin mit 3.200 Euro brutto und zwei Kindern um rund 471 Euro,
- ein alleinerziehender Lehrer mit 5.000 Euro brutto und zwei Kindern um rund 496 Euro.
So soll die Entlastung erreicht werden
Die Koalition will die Entlastungswirkung über mehrere Stellschrauben erzielen:
- Anhebung des Grundfreibetrags
- Anhebung des Kinderfreibetrags
- Erhöhung des Kindergelds
- Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags
- Abflachung der zweiten Progressionszone
Dadurch soll der Steuersatz in der Mitte weniger stark ansteigen. Außerdem soll der Spitzensteuersatz später greifen. Nach Angaben des Finanzministeriums soll er künftig erst ab 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen fällig werden. Bislang greift er bei Ledigen ab 69.879 Euro. Der Tarif zwischen 17.800 und 70.600 Euro soll dabei etwas abgeflacht werden.
Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt und das Existenzminimum absichert. Für 2026 liegt er bei 12.348 Euro. Nach den Plänen soll er voraussichtlich in zwei Stufen bis 2028 auf 12.900 Euro steigen. Im Herbst wird zudem ein neuer Bericht zum Existenzminimum erwartet, der weitere Anpassungen nach sich ziehen dürfte.
Beim Kindergeld ist nach Angaben des Finanzministeriums ebenfalls eine Erhöhung in zwei Stufen geplant. Es soll bis 2028 auf 272 Euro pro Monat und Kind steigen. Derzeit liegt es bei 259 Euro. Auch der Arbeitnehmerpauschbetrag soll voraussichtlich um 200 Euro auf 1.430 Euro angehoben werden. Er dient der pauschalen Abgeltung berufsbedingter Ausgaben, also der Werbungskosten.
Anpassungen bei der „Reichensteuer“
Zur Gegenfinanzierung setzt die Koalition vor allem auf Änderungen bei der sogenannten Reichensteuer. Künftig soll sie gestaffelt werden:
- ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen: 45 Prozent
- ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen: 47 Prozent
Derzeit gilt ein Satz von 45 Prozent erst ab 277.826 Euro zu versteuerndem Einkommen. Klingbeil spricht von einem gerechteren Steuersystem, bei dem sehr hohe Einkommen einen größeren Anteil tragen sollen. Eine Vermögensteuer ist nicht geplant.
Neu hinzu kommen Berechnungen des DIW-Steuerexperten Stefan Bach: Nach seinen Angaben würden Steuerpflichtige ab rund 256.000 Euro zu versteuerndem Einkommen stärker belastet. Die Mehrbelastung steige demnach auf rund 1.124 Euro pro Jahr ab 300.000 Euro, auf 5.344 Euro ab 500.000 Euro und auf 15.894 Euro ab 1 Million Euro.
Weniger Steuervorteil bei Handwerkerleistungen
Auch beim sogenannten Handwerkerbonus sind Kürzungen vorgesehen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll von 20 auf 15 Prozent sinken. Damit reduziert sich die maximale Steuerermäßigung von bisher 1.200 Euro auf künftig 900 Euro pro Jahr.
Begünstigt werden dabei Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Bisher lassen sich 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich geltend machen, bei Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro jährlich.
Höhere Pauschalsteuer bei Minijobs und KfW-Beitrag
Zusätzlich soll der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent steigen. Außerdem ist vorgesehen, dass die staatliche Förderbank KfW in den Jahren 2027 und 2028 jeweils 500 Millionen Euro Gewinn an den Bund abführt.
Im Zusammenhang mit den Minijobs ist auch eine weitere Debatte aufgekommen: Die Rentenkommission hatte vorgeschlagen, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Minijobs grundsätzlich abzuschaffen – mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern. CSU-Chef Markus Söder betonte nun mit Blick auf den Koalitionsbeschluss, wer auf etwas Steuern erhebe, schaffe es nicht einfach ganz ab. Merz kündigte an, dass über den rentenpolitischen Umgang mit solchen Beschäftigungsverhältnissen im Herbst entschieden werden solle. Von der Kommission seien keine steuerpolitischen, sondern rentenpolitische Vorschläge erbeten worden.
Bund sagt Ausgleich für Länder und Kommunen zu
Für die Reform ist die Bundesregierung auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen. An den Einnahmen der Einkommensteuer erhalten Bund und Länder jeweils 42,5 Prozent, die Gemeinden 15 Prozent.
Länder hatten im Vorfeld vor Steuermindereinnahmen gewarnt. Die Koalition sagt deshalb zu, dass der Bund einen Teil der Steuerausfälle von Ländern und Kommunen ausgleicht.
Steuererklärung soll einfacher werden
Neu hinzugekommen ist auch ein Plan zur Vereinfachung der Steuererklärung. Die Finanzminister von Bund und Ländern sollen dazu bis Herbst gemeinsame Vorschläge vorlegen.
In einem ersten Schritt will die Koalition:
- eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung einführen,
- sowie eine Pflicht der Finanzämter, Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen eine Steuernummer zu vergeben.
Eher „kleine Lösung“ als großer Umbau
Verglichen mit früher diskutierten Modellen gilt das nun vereinbarte Paket eher als kleine Lösung. Im Gespräch war zwischenzeitlich ein Volumen von 20 bis 30 Milliarden Euro, was deutlich größere Gegenfinanzierungen erfordert hätte. Am Ende blieb es bei 10 Milliarden Euro.
Zu den Streitpunkten gehörte auch die Frage, wie stark hohe Einkommen belastet werden sollen. Die Union lehnte einen höheren Spitzensteuersatz ab, weil davon auch manche Betriebe betroffen wären. Ebenso sprach sie sich gegen eine von der SPD geforderte höhere Erbschaftsteuer aus. Noch in diesem Jahr wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer erwartet, das die Koalition zu einer Reform zwingen könnte. Umstritten war zudem, in welchem Umfang Subventionen abgebaut werden sollen.
Kritik von Steuerzahlerbund, Opposition und Wirtschaft
Die Reform stößt auf deutliche Kritik. Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, sagte: „Große Koalition, kleine Pläne“. Union und SPD hätten spürbare Entlastungen versprochen, das Ergebnis sei jedoch enttäuschend.
Die Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck sprach von einer „Mogelpackung“. Es handle sich nur um eine Mini-Reform, die sich im Geldbeutel vieler Menschen kaum bemerkbar machen oder zusammen mit höheren Sozialbeiträgen sogar negativ auswirken könne. Sie verwies darauf, dass sowohl der Grundfreibetrag als auch das Kindergeld ohnehin regelmäßig angepasst würden.
Auch FDP-Bundesvize Henning Höne kritisierte die Pläne. Die Entlastung bei der Einkommensteuer werde durch höhere Steuern an anderer Stelle sowie steigende Beiträge für Krankenversicherung und Rente wieder aufgezehrt.
Aus der Wirtschaft warnte DIHK-Präsident Peter Adrian, die Anhebung der sogenannten Reichensteuer treffe vor allem mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen.
Die Einigung ist Teil des größeren Reformkurses der Koalition, mit dem Wachstum gestärkt und Bürgerinnen und Bürger entlastet werden sollen. Bei der Einkommensteuer liegt der Schwerpunkt nun klar auf einer spürbaren Entlastung ab 2027 – vor allem für Familien sowie für geringe und mittlere Einkommen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber