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Alkoholverbot an Bahnhöfen: Das ändert sich jetzt

Ab Dienstag wird’s trocken am Bahnhof: Wo das neue Alkohol-Verbot gilt – und was Reisenden bei Verstößen jetzt droht.

30.08.2026, 06:48 Uhr

Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen wird ausgeweitet

Die Deutsche Bahn setzt ihr angekündigtes Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen weiter um. Seit Dienstag gilt die Regelung zusätzlich an vier weiteren Stationen. Der bundeseigene Konzern verbindet damit vor allem mehr Sicherheit für Reisende und Beschäftigte sowie eine bessere Sauberkeit in den Anlagen.

An welchen Bahnhöfen startet das Verbot neu?

Neu eingeführt wird das Alkoholkonsumverbot am Berliner Hauptbahnhof, am Bahnhof Berlin-Gesundbrunnen sowie in Kiel und Braunschweig.

Wo gilt die Regelung bereits?

Nach Angaben der Bahn besteht das Verbot schon an mehr als 30 Bahnhöfen in Deutschland. Dazu zählen unter anderem die Hauptbahnhöfe in Bonn, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln und München.

Die Bahn bewertet die bisherigen Erfahrungen positiv. In Modellversuchen habe sich gezeigt, dass weniger Müll anfällt und alkoholbedingte Konflikte, Gewalttaten und Auseinandersetzungen zurückgehen können. Als Beispiel nennt das Unternehmen den Hamburger Hauptbahnhof. Dadurch steige das Sicherheitsgefühl der Reisenden, zugleich sinke der Reinigungsaufwand.

Wann soll das Verbot bundesweit gelten?

Bis zum 15. Oktober 2026 will die Deutsche Bahn das Alkoholkonsumverbot schrittweise auf rund 5.400 Bahnhöfe ausdehnen. Gelten soll es dann im gesamten Bahnhofsbereich einschließlich der Bahnsteige. Teilweise sind auch Vorplätze betroffen, sofern sie zum Eigentum der Deutschen Bahn gehören. Ausnahmen kann es dort geben, wo Gebäude oder Flächen nicht der DB gehören.

Wichtig dabei: In Restaurants, Bars und anderen gastronomischen Angeboten innerhalb der Bahnhöfe darf weiterhin Alkohol verkauft und konsumiert werden. Auch das Mitführen alkoholischer Getränke bleibt erlaubt – untersagt ist lediglich das Trinken außerhalb dieser Bereiche.

Welche Folgen drohen bei Verstößen?

Wer gegen das Verbot verstößt, muss laut Bahn zunächst mit einem Platzverweis rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Lässt sich ein solches Verbot überhaupt flächendeckend kontrollieren?

Eine vollständige Durchsetzung an allen Bahnhöfen gilt als kaum realistisch. Zuständig ist die DB Sicherheit. Für lückenlose Kontrollen wären jedoch deutlich mehr Beschäftigte nötig, eine entsprechende Aufstockung ist nicht vorgesehen. Auch die Bundespolizei, die an Bahnhöfen für Sicherheitsaufgaben zuständig ist, kann angesichts knapper Personalressourcen nicht überall permanent kontrollieren. Sie dürfte vor allem dann hinzugezogen werden, wenn Konflikte eskalieren.

Allerdings stellt sich auch die Frage, ob eine lückenlose Kontrolle überhaupt notwendig ist. Die Bahn geht davon aus, dass schon das Verbot selbst eine abschreckende Wirkung entfalten kann. Mit der Entwicklung an Bahnhöfen, an denen die Regelung bereits gilt, zeigt sich der Konzern zufrieden – obwohl dort ebenfalls nicht überall streng kontrolliert wird.

Herausforderung Fußballtage

Besonders an Spieltagen der Fußball-Bundesliga dürfte die Regelung auf die Probe gestellt werden. Dann reisen oft Zehntausende Fans mit der Bahn, viele davon mit Bier oder anderen alkoholischen Getränken.

Die Bahn kündigt an, bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen mit Augenmaß vorzugehen. Polizei und DB Sicherheit sollen in den Bahnhöfen sichtbar präsent sein und bei Bedarf deeskalierend eingreifen.

Ist als Nächstes ein Alkoholverbot in allen Zügen geplant?

Für den Fernverkehr plant die Deutsche Bahn nach eigenen Angaben kein generelles Alkoholverbot. In den Bordbistros werden weiterhin alkoholische Getränke verkauft. Auch mitgebrachter Alkohol darf im Zug konsumiert werden, solange dies in einem angemessenen Rahmen geschieht und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. Entscheidend sei gegenseitige Rücksichtnahme.

Im Regionalverkehr existieren schon heute unterschiedliche Vorschriften. Einige Verkehrsverbünde, etwa in Hamburg, Köln, München oder Nürnberg, verbieten Alkohol in Regionalzügen grundsätzlich. Wer andere Fahrgäste gefährdet oder den Betrieb stört, kann zudem aus dem Zug verwiesen werden. Auch manche privaten Bahnunternehmen setzen bereits seit Jahren auf entsprechende Verbote in ihren Zügen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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