Vergleich im Streit um AfD-Wahlwerbung mit Heino
Der Rechtsstreit um eine Wahlwerbung der AfD, in der der Name von Sänger Heino verwendet wurde, ist vor dem Landesgericht Innsbruck mit einem Vergleich beendet worden. Nach Angaben von Heino-Manager Helmut Werner muss der AfD-Kreisverband Uckermark eine hohe Summe im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich zahlen. Zudem habe sich der AfD-Politiker Felix Teichner entschuldigt. Für Heino sei die Angelegenheit damit abgeschlossen, sagte Werner.
Zuvor hatte bereits die Märkische Oderzeitung über den Vergleich berichtet. Teichner, Landtagsabgeordneter der AfD in Brandenburg, erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass er sich zu der Vereinbarung nicht äußern werde und bat dafür um Entschuldigung. Auch Brandenburgs AfD-Landeschef René Springer wollte sich nicht dazu äußern.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Klage Heinos auf 30.000 Euro wegen immateriellen Schadens. Der Musiker, der im österreichischen Kitzbühel lebt, hatte sich gegen eine Aussage Teichners vor der Landratswahl in der Uckermark im April gewehrt. Dieser hatte in sozialen Netzwerken geschrieben: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Nach Darstellung von Heinos Management entsprach das nicht den Tatsachen.
Werner hatte die Klage damit begründet, dass die Wahlwerbung dazu beitrage, Heino politisch in eine rechte Ecke zu rücken, in die er nicht gehöre. Der nun erzielte Vergleich sei deshalb auch ein klares Zeichen gegen unzulässige Wahlwerbung und solle allen Parteien als Warnung dienen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber