Politik

Erbschaftsteuer vor Gericht: Kippt Bayerns Klage alles?

Showdown in Karlsruhe: Bayerns Klage könnte die Erbschaftsteuer kippen – und regional völlig neu ordnen.

12.10.2026, 14:49 Uhr

Bundesverfassungsgericht prüft Erbschaftsteuer erneut

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich erneut mit den bundesweiten Regeln zur Erbschaftsteuer. Zum Auftakt der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe erklärte Gerichtspräsident Stephan Harbarth, das Gericht habe sich bereits mehrfach mit den verfassungsrechtlichen Grenzen beschäftigt, die dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung dieser Steuer gesetzt seien. Die aktuelle Klage der bayerischen Staatsregierung werfe nun abermals grundlegende Fragen des Verfassungsrechts auf.

Derzeit ist in Deutschland einheitlich festgelegt, wie hoch die Steuer auf geerbtes Vermögen ausfällt. Die Staatsregierung in Bayern um Ministerpräsident Markus Söder (CSU) dringt jedoch auf eine stärkere Zuständigkeit der Länder. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) betonte vor der Verhandlung, die Erbschaftsteuer sei zwar eine Ländersteuer, ihre Einnahmen flössen vollständig den Ländern zu. Deshalb sollten die Länderparlamente aus seiner Sicht auch maßgeblich über die konkrete Ausgestaltung entscheiden dürfen.

Kritik an Freibeträgen, Steuersätzen und Immobilienbewertung

In Karlsruhe richtet sich die Klage Bayerns gegen die bundesrechtlichen Vorgaben zur Bewertung von Immobilien, gegen die Höhe der Freibeträge und gegen die geltenden Steuersätze. Der Freistaat argumentiert, dem Bund fehle hierfür die notwendige Gesetzgebungskompetenz. Außerdem seien Freibeträge und Steuersätze verfassungswidrig, weil sie nicht an die Inflation angepasst worden seien. Nach Auffassung Bayerns müssten die Freibeträge zudem regionale Unterschiede bei den Immobilienpreisen stärker berücksichtigen.

Bereits am Dienstag steht am Bundesverfassungsgericht ein weiteres Verfahren zur Erbschaftsteuer an. Dabei geht es um steuerliche Vorteile für Erben von Betriebsvermögen und die Frage, ob diese mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Geklagt hat in diesem Fall ein Mann, der von seiner Tante ausschließlich Privatvermögen geerbt hatte und nicht von den Vergünstigungen für Betriebsvermögen profitieren konnte. In beiden Verfahren wird eine Entscheidung des Gerichts erst in einigen Monaten erwartet.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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