Vergleich im Missbrauchsprozess: Betroffener einigt sich mit Erzbistum München und Freising
Nach jahrelangem Ringen um Schmerzensgeld hat sich Andreas P. mit dem Erzbistum München und Freising außergerichtlich geeinigt. Das teilte das Landgericht Traunstein nach einem mehr als dreijährigen Verfahren mit. Zur Höhe der Zahlung wurden keine Angaben gemacht. Das geschieht nach Gerichtsangaben ausdrücklich auf Wunsch des Geschädigten.
Nach Angaben des Gerichts bot die Erzdiözese in den Vergleichsgesprächen von Beginn an den Höchstbetrag an, den das Gericht für verhältnismäßig hielt. Der Kläger stimmte diesem Angebot zu. Sein Anwalt Andreas Schulz sagte, dies sei der Wunsch seines Mandanten gewesen, um mit dem Erzbistum endlich abschließen zu können.
Eines von vielen Opfern des Skandalpriesters H.
P. hatte in dem Verfahren geschildert, Mitte der 1990er Jahre im oberbayerischen Garching an der Alz von dem vielfach belasteten Priester H. missbraucht worden zu sein. Er gehört damit zu den zahlreichen Betroffenen des Geistlichen, dessen Fall als wohl bekanntester aus dem Gutachten zu sexualisierter Gewalt im Erzbistum München und Freising gilt.
Der Rechtsstreit hatte bei seinem Start im Sommer 2023 weltweit Schlagzeilen gemacht. Denn die Klage richtete sich zunächst nicht nur gegen den Priester, das Erzbistum und den früheren Kardinal Friedrich Wetter, sondern auch gegen den inzwischen verstorbenen früheren Papst Benedikt XVI.
Rolle von Benedikt XVI. weiter Thema
Joseph Ratzinger war noch als Erzbischof von München und Freising im Amt, als Priester H. in das Bistum versetzt wurde. Dort verübte er weitere Taten gegen Kinder. Später unterzeichnete Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation in Rom ein Schreiben, mit dem H. erlaubt wurde, die Messe mit Traubensaft statt Messwein zu feiern. Das Erzbistum hatte diese Ausnahme mit dem Hinweis beantragt, dass der Priester im alkoholisierten Zustand Kindern gegenüber übergriffig geworden sei.
Kritiker sehen darin einen Hinweis, dass Ratzinger über den Fall informiert war und dennoch nichts dagegen unternahm, dass H. weiter in der Seelsorge eingesetzt wurde. Unstreitig war im Verfahren in Traunstein, dass auch Andreas P. zu dessen Opfern zählt.
Das Verfahren gegen Ratzinger war nach dessen Tod abgetrennt worden, weil unklar war, wer seine Rechtsnachfolge antritt. Anwalt Schulz betonte nun, die "Causa Ratzinger" sei noch nicht beendet und könne fortgesetzt werden. Falls keine Erben greifbar seien, komme ein Fiskalerbe in Betracht – also möglicherweise der Freistaat Bayern oder der Vatikan.
Kläger schilderte massive Folgen für sein Leben
Vor Gericht sagte P., er habe die belastenden Bilder in seinem Kopf loswerden wollen. Er habe lange Zeit Ekel empfunden. Nach dem Übergriff habe der Priester ihn zudem als "bösen Jungen" dargestellt und ihm sogar Vorfälle angelastet, für die er nicht verantwortlich gewesen sei – etwa umgestürzte Grabsteine auf dem Friedhof in Garching.
P. und seine Anwälte machen den Missbrauch dafür verantwortlich, dass sein Leben später aus der Bahn geriet. Er sei schwer drogenabhängig geworden, habe immer wieder Rückfälle erlitten und sei auch strafrechtlich in Erscheinung getreten. Nach Aussagen von Medizinern begann sein Konsum früh mit Alkohol und Zigaretten, später kamen Heroin und Kokain hinzu. Während einer Haftzeit habe er versucht, sich das Leben zu nehmen.
Zur Frage, ob die psychischen Erkrankungen und die Suchterkrankung auf den Missbrauch zurückzuführen sind, hatten die Klägervertreter zwei Ärzte als Zeugen benannt, die P. über Jahre hinweg behandelt oder begutachtet hatten.
Forderung nach mindestens 300.000 Euro
Im Zivilprozess verlangte P. vom Erzbistum mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz. Seit Vorlage eines psychiatrischen Gutachtens im Jahr 2025 hatten die Beteiligten nichtöffentlich über eine einvernehmliche Lösung verhandelt.
Eine Mitarbeiterin des Versorgungsamtes war bereits in einem Gutachten aus dem Jahr 2011 zu dem Ergebnis gekommen, dass der sexuelle Missbrauch eine annähernd gleichwertige Mitursache für die späteren psychischen Störungen gewesen sei. Damals hatte P. Leistungen nach dem Opferentschädigungsrecht beantragt.
Schmerzensgeldklagen gegen Bistümer bleiben selten erfolgreich
Die Frage, in welchem Umfang katholische Bistümer zivilrechtlich zu Schmerzensgeld verpflichtet werden können, ist zuletzt deutlich in den Hintergrund getreten. Zwar zahlten die Bistümer in Bayern im Rahmen freiwilliger Anerkennungsleistungen bereits Millionensummen an Betroffene. Im Bistum Augsburg waren es bislang 5,8 Millionen Euro, in der Erzdiözese München und Freising knapp 2,6 Millionen Euro. Gerichtliche Schmerzensgeldzahlungen blieben bislang jedoch aus.
Erst im Sommer hatte das Landgericht Regensburg die Schmerzensgeldklage eines früheren Domspatzen-Mitglieds wegen Verjährung abgewiesen.
Erzbistum verzichtete auf Einwand der Verjährung
Im Fall von Andreas P. berief sich das Erzbistum nach eigenen Angaben ausdrücklich nicht auf Verjährung. Auf Anfrage erklärte die Erzdiözese, sie begrüße die erzielte Einigung. Man habe sich bereits zu Beginn des Verfahrens bereit erklärt, dem Kläger in einem transparenten Verfahren ein angemessenes Schmerzensgeld als Anerkennung seines erlittenen Leids zu zahlen.
Nach Darstellung des Bistums lag der nun vereinbarte Vergleich am oberen Rand dessen, was das Gericht auf Grundlage des eingeholten Gutachtens empfohlen hatte. Anwalt Schulz kritisierte das Erzbistum dennoch scharf. Dass ein Landgericht in Bayern die Amtshaftung der Kirche "ohne Wenn und Aber" bejaht habe, müsse dem Bistum zu denken geben, sagte er. Zugleich warf er den Beratern der Erzdiözese mangelndes Krisenmanagement vor.
Unterstützer hoffen auf Neuanfang
Erleichtert reagierte auch die Initiative Sauerteig aus Garching an der Alz, die die Klage mit einem Crowdfunding unterstützt hatte. Für den Betroffenen sei das Verfahren ein schwerer Weg gewesen. Das Ergebnis zeige aber, dass er sich trotz großer Widerstände in beachtlichem Umfang habe durchsetzen können.
Die Initiative äußerte die Hoffnung, dass der Ausgang des Verfahrens ihm Kraft für einen lange ersehnten Neuanfang gebe. Sein Anwalt sagte dazu: Er könne jetzt ein neues Leben beginnen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber