Politik

Tabaksteuergesetz: Dieser Fehler ist brisant

Tabaksteuer doch sofort? Ein Fehler im Gesetzestext löste plötzlich Schock aus – wie konnte dem Ministerium das passieren?

20.10.2026, 18:14 Uhr

Fehler im Gesetzestext: Tabaksteuer sollte versehentlich schon jetzt steigen

Dem Bundesfinanzministerium ist bei der Reform der Tabaksteuer ein folgenschwerer Fehler unterlaufen. Im Bundesgesetzblatt wurde eine Fassung veröffentlicht, nach der das Gesetz bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten sollte – also schon am 21. Oktober. In der Tabakbranche sorgte das für erhebliche Verwunderung, weil dort mit einem Start erst zum Jahreswechsel gerechnet worden war.

Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) warnte, dass bei einem sofortigen Inkrafttreten schlagartig deutlich höhere Steuersätze gelten würden, die eigentlich erst für 2030 vorgesehen sind. Nach Angaben des Verbands fehlen dafür aber die passenden neuen Steuerzeichen. Ohne diese hätte die Produktion nach Darstellung der Branche umgehend gestoppt werden müssen, weil keine Zigaretten mehr an den Handel hätten ausgeliefert werden dürfen.

Zum Vergleich verweist die Branche auf die vorherige Novelle des Tabaksteuergesetzes: Auch damals war der Text mitten im Jahr veröffentlicht worden, nämlich im August 2021. Dort war jedoch ausdrücklich festgelegt, dass die Regelungen erst zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. In der nun veröffentlichten Fassung stand dagegen, das Gesetz trete „am Tag nach der Verkündung“ in Kraft.

Auf Anfrage räumte das Bundesfinanzministerium den Fehler ein. Ein Sprecher erklärte, die höheren Steuersätze sollten nach dem klaren Willen von Gesetzgeber und Ministerium erst ab dem 1. Januar 2027 gelten. Ursache sei ein technischer Fehler beim Datum des Inkrafttretens in den Unterlagen gewesen.

Nach Angaben des Ministeriums wurde bereits eine Berichtigung angestoßen. Auch die Generalzolldirektion, die die Steuer verwaltet, sei informiert worden. Trotz des fehlerhaften Wortlauts dürfen die Hersteller laut Finanzministerium weiter produzieren und liefern. Zigaretten, die sich bereits im Handel befinden, dürfen unabhängig von der Gesetzesänderung ohnehin weiter verkauft werden.

Deutliche Kritik aus der Branche

Beim VdR zeigte man sich zwar erleichtert, dass ein sofortiger Produktionsstopp nun wohl ausbleibt. Gleichzeitig bleibt die Verunsicherung groß. Branchenvertreter Maximilian van Ackeren kritisierte, es sei eine problematische Situation, wenn die Produktion weiterlaufe, obwohl der geltende Gesetzestext eigentlich etwas anderes nahelege. Dass ein Bundesministerium ein Gesetz veröffentliche und kurz darauf erklären müsse, es sei ganz anders gemeint gewesen, nannte er erschreckend und handwerklich nicht nachvollziehbar.

Auch Jan Mücke vom Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) übte scharfe Kritik. Aus seiner Sicht zeigt der Vorgang, dass das Gesetz mangelhaft ausgearbeitet worden sei.

Das sieht die Reform vor

Der Bundestag hatte die Reform der Tabaksteuer erst vor kurzem beschlossen. Vorgesehen ist, dass die Steuer bis 2030 schrittweise steigt. Dadurch könnte sich der Preis für eine Packung mit 20 Zigaretten um rund vier Euro auf 11,78 Euro erhöhen. In der öffentlichen Debatte war stets nur vom Zeitraum 2027 bis 2030 die Rede. Ein früherer Beginn der Erhöhungen stand nie zur Diskussion.

Entsprechend groß war das Erstaunen in der Branche, als der veröffentlichte Gesetzestext einen sofortigen Start nahelegte. Inzwischen ist klar: Auch das Ministerium wollte die Steueranhebungen erst zwischen 2027 und 2030 umsetzen, formulierte den Text aber fehlerhaft.

In Deutschland rauchen weiterhin Millionen Menschen. Laut Mikrozensus 2025 konsumieren 19 Prozent der Menschen ab 15 Jahren Tabakzigaretten. 14 Prozent gaben an, regelmäßig zu rauchen, weitere 5 Prozent nur gelegentlich. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums starben 2023 rund 131.000 Menschen in Deutschland an den Folgen tabakbedingter Erkrankungen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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