Bayern

Bayern schlägt Alarm: Videoüberwachung mit Rechtslücken?

Mehr Kameras, weniger Lücken: Bayern will kritische Infrastruktur besser schützen – und fordert dafür ein heikles Gesetz.

20.10.2026, 15:06 Uhr

Bayern dringt auf mehr Videoüberwachung zum Schutz kritischer Infrastruktur

Nach Auffassung der bayerischen Staatsregierung gibt es in Deutschland derzeit eine gesetzliche Lücke bei der Überwachung sicherheitsrelevanter Anlagen. Um kritische Infrastruktur besser gegen Drohnenflüge, Sabotage und hybride Bedrohungen zu schützen, will der Freistaat der Videoüberwachung mehr rechtliche Sicherheit verschaffen.

Bayern plant dazu eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, das Bundesdatenschutzgesetz anzupassen. Damit sollen Betreiber kritischer Infrastruktur mehr Möglichkeiten erhalten, ihre Anlagen wirksam zu sichern. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) zeigte sich nach einer Kabinettssitzung zuversichtlich, dass das Vorhaben auf Zustimmung stoßen könnte.

Nach den Plänen soll insbesondere Paragraf 4 des Bundesdatenschutzgesetzes geändert werden. Betroffen wären unter anderem Bereiche rund um Umspannwerke, Rüstungsbetriebe und weitere private Einrichtungen mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung. Aus Sicht der Staatsregierung müssen potenzielle Gefahren bereits an Zufahrten, Werksgrenzen und im unmittelbaren Umfeld solcher Anlagen erkannt werden können.

Praktikable Regeln gefordert

Der Entschließungsantrag verlangt deshalb „praxistaugliche“ Vorgaben, die privaten Betreibern von kritischer Infrastruktur Videoüberwachung auch in öffentlich zugänglichen Bereichen erlauben – bis zu 50 Meter vor dem eigentlichen Anlagengelände. Zudem sollen die dabei erfassten Daten bis zu einem Jahr gespeichert werden dürfen.

Kritische Infrastruktur
Zum Schutz der kritischen Infrastruktur: Bayern fordert mehr Möglichkeiten für private Betreiber bei der Videoüberwachung ihrer Anlagen. (Archivbild) Quelle: Michael Brandt/dpa

Darüber hinaus soll die Nutzung der Aufnahmen auch zur Untersuchung von Sicherheitsvorfällen zulässig sein. Genannt werden etwa Ausspähversuche oder andere sicherheitsrelevante Ereignisse.

Die bayerische Staatsregierung betont, Datenschutz dürfe nicht dazu führen, dass Täter geschützt würden. Nach ihrer Auffassung sollte der Bund die Spielräume der Datenschutz-Grundverordnung stärker ausschöpfen und eindeutige gesetzliche Grundlagen schaffen. Ziel sei es, nicht mögliche Angreifer zu begünstigen, sondern die Betreiber kritischer Infrastruktur besser abzusichern.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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