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Steuerdeal für Firmenerben? Karlsruhe prüft brisante Klage

Steuer-Hammer für Firmenerben wackelt: In Karlsruhe wird geprüft, ob die millionenschweren Privilegien verfassungswidrig sind.

13.10.2026, 11:57 Uhr

Steuerprivilegien für Firmenerben vor dem Bundesverfassungsgericht

Vor dem Bundesverfassungsgericht wird geprüft, ob die steuerlichen Vergünstigungen für Erben von Betriebsvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der Erste Senat verhandelte dazu am Dienstag mündlich in Karlsruhe. Zum Auftakt machte Gerichtspräsident Stephan Harbarth deutlich, dass die Frage einer gleichmäßigen steuerlichen Belastung gerade bei der Erbschaftsteuer das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen besonders berühre.

Dem stünden zwar Sorgen um den Fortbestand von Unternehmen und um Arbeitsplätze gegenüber. Harbarth betonte jedoch, dass solche wirtschafts- und sozialpolitischen Abwägungen in dem Verfahren nicht im Mittelpunkt stünden. Entscheidend sei allein, ob die angegriffenen Vorschriften verfassungsgemäß sind.

Auslöser des Verfahrens ist die Verfassungsbeschwerde eines Mannes, der von seiner Tante ausschließlich Privatvermögen geerbt hatte, nicht aber steuerlich begünstigtes Betriebsvermögen. Er sieht sich dadurch gegenüber Unternehmenserben verfassungswidrig benachteiligt. Mit einem Urteil wird erst in einigen Monaten gerechnet.

Wer Erbschaftsteuer zahlt – und wie hoch sie ausfällt

Grundsätzlich muss jeder Erbschaftsteuer zahlen, der durch den Tod eines anderen Menschen Vermögen erhält – etwa Bargeld, Immobilien, Wertpapiere, Schmuck, Firmen oder Unternehmensanteile. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Nachlasses ab. Die Steuersätze reichen von 7 bis 50 Prozent. Je höher das Erbe und je entfernter die Verwandtschaft, desto höher ist in der Regel die Belastung.

Nach Schätzungen wechseln in Deutschland jedes Jahr Vermögenswerte von 200 bis 400 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen den Besitzer. 2025 nahm der Staat daraus 21,4 Milliarden Euro an Steuern ein.

Welche Ausnahmen das Gesetz vorsieht

Viele Erbschaften und Schenkungen bleiben wegen geltender Freibeträge steuerfrei. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder bis zu 400.000 Euro. Auch das Elternhaus kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei übernommen werden, wenn der Erbe dort mindestens zehn Jahre selbst wohnt und die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt.

Im Zentrum des Karlsruher Verfahrens stehen aber die Sonderregeln für Betriebsvermögen. Wer einen Betrieb oder Anteile an einem Unternehmen erbt, kann erhebliche steuerliche Vorteile bekommen. Betriebsvermögen kann zu 85 Prozent von der Erbschaftsteuer verschont bleiben, wenn der Betrieb mindestens fünf Jahre fortgeführt wird. Unter strengeren Voraussetzungen ist sogar eine vollständige Steuerbefreiung möglich, wenn das Vermögen sieben Jahre gehalten wird.

Diese Begünstigungen gelten grundsätzlich für Vermögen bis 26 Millionen Euro. Für größere Betriebsvermögen bestehen zusätzliche Sonderregeln, die teils noch weiter reichen.

Kritik an der Bedarfsprüfung und an den Privilegien

Seit 2016 sieht das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz für große Betriebsvermögen die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung vor. Danach kann die Steuer für Betriebsvermögen von mehr als 26 Millionen Euro ganz entfallen, wenn der Erwerber nachweist, dass er sie nicht aus seinem Privatvermögen begleichen kann.

Kritiker werfen dem System seit Langem vor, es ermögliche Vermögenden, ihre Lage so zu gestalten, dass eine Steuerzahlung vermieden wird. In der mehr als fünfstündigen Verhandlung in Karlsruhe ging es deshalb auch um die Frage, ob diese Regelung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar ist.

Kevin Kühnert, früher SPD-Generalsekretär und heute bei der Bürgerbewegung Finanzwende tätig, kritisierte in Karlsruhe vor allem diese Bedarfsprüfung. Sie lade regelrecht „zum Armrechnen“ ein. Nach seiner Einschätzung wird nicht geprüft, was tatsächlich nötig ist, um Unternehmen und Arbeitsplätze zu sichern. Entscheidend sei vielmehr, ob der Erbe zum maßgeblichen Zeitpunkt liquide ist. Würden Gelder rechtzeitig an andere Orte verschoben, könne die Steuerpflicht vollständig entfallen. Das sorge bei vielen Menschen für Unverständnis.

Auch Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit kritisiert die weitreichenden Privilegien. Erbschaften und Schenkungen spielten für den Vermögensaufbau eine immer größere Rolle; mehr als die Hälfte des Privatvermögens sei heute nicht im Laufe des Lebens erworben, sondern geerbt oder geschenkt worden. Zugleich sei Vermögen in Deutschland sehr ungleich verteilt. Aus ihrer Sicht berühren die Regeln für Betriebsvermögen daher nicht nur Fragen der Verteilungsgerechtigkeit und Verfassungsmäßigkeit, sondern hemmten auch innovatives Unternehmertum.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert sogar die Abschaffung der Sonderregeln. Der stellvertretende DGB-Vorsitzende Stefan Körzell bezeichnete die Privilegien als unfair. Es handele sich Jahr für Jahr um die größte Steuersubvention im Subventionsbericht der Bundesregierung. Allein im laufenden Jahr kosteten sie demnach knapp neun Milliarden Euro, die für Investitionen in Bildung, Infrastruktur und soziale Sicherheit fehlten.

Unternehmen verteidigen die Vergünstigungen

Wirtschaftsverbände halten die Privilegien dagegen für notwendig. Der Bundesverband der Deutschen Industrie verweist darauf, dass ein hoher Unternehmenswert nicht automatisch bedeute, dass Erben auch über entsprechende liquide Mittel verfügten. Betriebsvermögen sei häufig langfristig in Maschinen, Gebäude oder andere betriebliche Strukturen gebunden. Die steuerlichen Vorteile dienten daher aus Sicht des Verbands nicht dem privaten Vorteil der Erben, sondern dem Schutz von Unternehmen als wirtschaftlicher Einheit.

Erneute Prüfung nach früherem Karlsruher Urteil

Bereits Ende 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht frühere Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen als zu weitgehend verworfen. Damals beanstandeten die Richterinnen und Richter unter anderem, dass die Vorteile auch großen Unternehmen zugutekamen, ohne dass deren tatsächliche Bedürftigkeit ausreichend geprüft wurde.

Zugleich stellte das Gericht schon damals klar, dass eine steuerliche Verschonung von Betriebsvermögen grundsätzlich zulässig sein kann, wenn sie dem Erhalt von Unternehmen dient. Die damaligen Regeln seien aber unverhältnismäßig gewesen, soweit sie über kleine und mittlere Betriebe hinausgingen, ohne eine hinreichende Bedürfnisprüfung vorzusehen.

Im aktuellen Verfahren dürfte daher eine zentrale Rolle spielen, ob der Gesetzgeber die Vorgaben aus Karlsruhe mit der Reform von 2016 tatsächlich verfassungsgemäß umgesetzt hat. Nach den Worten Harbarths geht es erneut um die Grenzen, die das Grundgesetz dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung solcher Ausnahmeregeln setzt. Im Fokus stehen insbesondere die Anforderungen an die Verschonung großer Betriebsvermögen sowie die Frage, inwieweit die angegriffenen Vorschriften vom gesetzgeberischen Ziel getragen werden.

Politische Debatte über eine Reform

Politisch gilt eine Reform der Erbschaftsteuer in der schwarz-roten Koalition zwar grundsätzlich als notwendig. Über den Weg dorthin herrscht jedoch Streit. Während die SPD die Debatte vorantreibt und am liebsten schon längst begonnen hätte, wollen CDU und CSU zunächst das Urteil aus Karlsruhe abwarten.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte zuletzt betont, es sei nicht gerecht, wenn millionen- oder milliardenschwere Vermögen oft nahezu steuerfrei übertragen würden, während kleinere Erbschaften besteuert werden. „Das verschärft die Ungleichheit in unserem Land. Starke Schultern müssen mehr tragen“, mahnte der SPD-Chef. Sobald das Bundesverfassungsgericht den rechtlichen Rahmen geklärt habe, wolle seine Partei ihre Vorschläge umsetzen.

Nach den Vorstellungen der SPD sollen vor allem Schlupflöcher bei großen Vermögen geschlossen werden, insbesondere über die Bedarfsprüfung. Vorgesehen ist ein Freibetrag für Unternehmen von fünf Millionen Euro. Zudem soll es großzügige Stundungsregeln geben, damit keine Firma wegen einer Steuerzahlung in Existenznot gerät. Für kleinere Erbschaften schlägt die SPD einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro vor.

Die Union lehnt diese Pläne ab und warnt vor zusätzlichen Belastungen für Mittelstand und Familienunternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Die CSU plädiert stattdessen für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer, sodass die Bundesländer die Höhe je nach eigener Finanzlage selbst festlegen könnten. Über eine entsprechende Klage der bayerischen Staatsregierung hatte das Bundesverfassungsgericht bereits am Montag verhandelt.

Mit einem Urteil zu den Steuerprivilegien für Firmenerben ist erst in einigen Monaten zu rechnen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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