Achtstundentag soll bestehen bleiben – mehr Spielraum bei Ausnahmen geplant
Nach einem ersten Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium soll der gesetzliche Achtstundentag in Deutschland grundsätzlich erhalten bleiben. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bestehenden Ausnahmen auszuweiten. Künftig könnten Tarifparteien demnach auch Wochenarbeitszeiten vereinbaren. Das geht aus einem Papier des von der SPD geführten Ministeriums hervor.
Koalitionsvertrag zielt auf flexiblere Arbeitszeiten
CDU, CSU und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, für mehr Flexibilität die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Umgesetzt werden soll das über eine Reform des Arbeitszeitgesetzes.
Der aktuelle Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes lässt den zentralen Paragrafen 3 jedoch unverändert. Dort ist festgelegt, dass die Arbeitszeit an Werktagen acht Stunden nicht überschreiten darf.
Schon heute sind in bestimmten Fällen Ausnahmen möglich. So kann die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden pro Tag verlängert werden, wenn sie im Schnitt eines halben Jahres wieder bei acht Stunden täglich liegt. Auch Tarifverträge erlauben bereits zusätzliche Abweichungen.
Erweitert werden sollen nun die Ausnahmeregelungen. Danach könnten Arbeitgeber und Beschäftigte per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung festlegen, statt einer täglichen eine wöchentliche Obergrenze der Arbeitszeit anzuwenden. Voraussetzung wäre, dass durch besondere Schutzvorkehrungen die Gesundheit der Beschäftigten gewahrt bleibt.
Im Jahresdurchschnitt soll eine solche Wochenarbeitszeit höchstens 48 Stunden betragen dürfen.
Wirtschaft und Union kritisieren den Entwurf
Die Pläne aus dem SPD-geführten Ministerium haben deutliche Kritik ausgelöst. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger forderte, der Gesetzentwurf müsse zurückgezogen und vollständig überarbeitet werden. Aus Sicht der Arbeitgeber erfülle er die Anforderungen einer flexiblen und digitalen Arbeitswelt nicht.
Auch aus der Union kommt scharfer Widerspruch. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann erklärte, der kursierende Entwurf entspreche nicht der im Koalitionsvertrag vereinbarten Arbeitszeitflexibilisierung und könne deshalb keine Grundlage für die weitere Arbeit der Koalition sein.
Wirtschaftsverbände bemängeln zudem, dass die Möglichkeit einer Wochenarbeitszeit an Tarifbindung oder Betriebsvereinbarungen geknüpft werden soll. Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, sprach von keiner echten Reform, sondern von einer Ansammlung gewerkschaftlicher Maximalpositionen.
Widerspruch kommt außerdem aus CDU und CSU. Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marc Biadacz (CDU), betonte, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit müsse für alle Beschäftigten ermöglicht werden – unabhängig davon, ob ein Tarifvertrag gilt oder nicht.
Weitere Änderungen im Gesetzentwurf vorgesehen
Der bekanntgewordene Entwurf sieht noch weitere Neuregelungen vor. So sollen künftig täglich Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit elektronisch erfasst werden. Nach der Begründung des Entwurfs sei nur so – auch mit Blick auf die EU-Rechtsprechung – sicherzustellen, dass die tatsächliche Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit sowie der täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten kontrolliert werden kann.
Auch das stößt bei Arbeitgebern auf Kritik. Sie halten die Vorgaben für zu bürokratisch und warnen, dass dadurch die Vertrauensarbeitszeit unter Druck geraten könnte.
Entwurf noch in frühem Stadium
Aus Kreisen des Ministeriums heißt es, dass es sich bislang nur um eine frühe Fassung handelt. Die Abstimmung innerhalb des Hauses sei noch nicht abgeschlossen, danach müsse der Entwurf noch innerhalb der Bundesregierung beraten werden. Selbst nach einem möglichen Kabinettsbeschluss wäre anschließend noch der Bundestag am Zug. Wie die Gesetzesänderung am Ende tatsächlich aussehen wird, ist daher offen.
Innerhalb der SPD gilt das Vorhaben zudem nicht als Herzensprojekt. Bereits im vergangenen Jahr hatte der SPD-Arbeitsmarktpolitiker Jan Dieren deutlich gemacht, dass eine Reform des Arbeitszeitgesetzes kein Wunschprojekt seiner Partei sei.
Gewerkschaften mobilisieren derweil seit Monaten unter dem Motto „Mit Macht für die 8“ gegen die Pläne. Sie warnen vor einer Aufweichung des Achtstundentags, der vor mehr als 100 Jahren eingeführt und 1918 erstmals gesetzlich verankert wurde.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion