Politik

Gutachten: Kippt das neue Heizgesetz?

Heizgesetz vor dem Aus? Die Regierung will die Ampel-Reform kippen – doch jetzt drohen brisante juristische Probleme.

18.06.2026, 13:55 Uhr

Verfassungsrechtliche Fragen überschatten das von der schwarz-roten Koalition geplante neue Heizgesetz. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Darin werden insbesondere Zweifel daran geäußert, ob die vorgesehenen Änderungen bei den Emissionsregeln für Heizungen im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz Klimaschutzlasten in unangemessener Weise auf kommende Jahre und damit auf spätere Generationen verlagern. Wie das Bundesverfassungsgericht diese Bedenken letztlich einschätzen würde, bleibt laut Gutachten jedoch offen.

Wie zuerst der „Spiegel“ berichtete, sieht auch der Grünen-Politiker Michael Kellner erheblichen juristischen Klärungsbedarf. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte er, das Vorhaben sei aus verfassungsrechtlicher Sicht fragwürdig. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nehme dies offenbar in Kauf. Kellner warnte zudem die Abgeordneten von Union und SPD davor, dass ihnen am Ende eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht drohen könnte. Die Prüfung der Wissenschaftlichen Dienste war auf seine Anfrage hin erstellt worden.

Auch Umweltorganisationen, darunter die Deutsche Umwelthilfe, hatten den Entwurf bereits deutlich kritisiert und als verfassungsrechtlich hoch problematisch bezeichnet. Die Linksfraktion kündigte außerdem an, zu prüfen, ob sich die geplanten Änderungen per Organklage und Eilverfahren in Karlsruhe stoppen lassen.

Geplante Neuausrichtung im Gebäudebereich

Der Bundestag hat sich in der vergangenen Woche erstmals mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz befasst. Die Koalition aus Union und SPD will dabei zentrale Elemente der bisherigen Regelungen aus der Zeit der Ampel-Regierung rückgängig machen. Reiche verteidigte das Vorhaben im Parlament mit dem Argument, man ersetze angebliche Vorgaben bei Heizungen durch mehr Technologieoffenheit. Die CDU-Ministerin sprach mit Blick auf das geltende Recht von einem faktischen Zwang zur Wärmepumpe.

Bundestag
Grundlegende Reform geplant Quelle: Michael Kappeler/dpa

Im Mittelpunkt der geplanten Änderungen steht die Abschaffung der sogenannten 65-Prozent-Regel aus dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz, das oft als Heizungsgesetz bezeichnet wird. Nach derzeitiger Rechtslage müssen neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Künftig sollen auch neue Öl- und Gasheizungen weiter möglich sein, wenn sie schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe wie etwa Biomethan einsetzen. Wegfallen soll zudem die bisherige Vorgabe, wonach Heizkessel ab 2045 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen.

Bezug auf das Klimaschutz-Urteil aus Karlsruhe

Hintergrund der Debatte ist auch Artikel 20a des Grundgesetzes. Dieser verpflichtet den Staat, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen – ausdrücklich auch mit Blick auf die Verantwortung gegenüber künftigen Generationen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 in einem wegweisenden Urteil klargestellt, dass daraus auch eine Pflicht zum Klimaschutz folgt. Die Richter betonten damals, dass tiefgreifende Maßnahmen zur Senkung von Treibhausgasen nicht einfach in die Zukunft verschoben werden dürfen, wenn dadurch vor allem junge Menschen später umso stärker belastet würden. In der Folge musste die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz nachschärfen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich nun die Frage, ob das neue Heizgesetz das Erreichen der Klimaziele erschwert. Nach Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste gibt es auf Grundlage bisheriger Prognosen verschiedener Institute erhebliche Zweifel daran, dass die geplanten Regeln ausreichen, um die nötigen Emissionsminderungen im Gebäudesektor sicherzustellen. Es drohe vielmehr eine wachsende Ziellücke. In der juristischen Fachliteratur werde aus Artikel 20a teils sogar ein sogenanntes Verschlechterungsverbot abgeleitet – also die Auffassung, dass ein neues Gesetz das bestehende Niveau des Klimaschutzes nicht unterschreiten dürfe.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen