Einheitliche Sprach- und Entwicklungstests für Vierjährige geplant
Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) plant, künftig bundesweit alle Kinder im Alter von vier Jahren nach einheitlichen Vorgaben auf ihren Sprachstand und ihre Entwicklung prüfen zu lassen. Ziel ist es, den Übergang in die Grundschule besser vorzubereiten. Das sieht der Entwurf für ein neues Kita-Gesetz vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Kinder mit Förderbedarf sollen anschließend gezielt unterstützt werden. Der Bund will dafür bis 2034 insgesamt 9,25 Milliarden Euro bereitstellen.
Prien arbeitet bereits seit einiger Zeit an dem Vorhaben und hat den Entwurf auch mit den Ländern abgestimmt. Damit setzt sie Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD um. Hintergrund sind die teils stark ungleichen Bildungschancen von Kindern in Deutschland, die sich häufig schon zu Beginn der Schulzeit zeigen und später weiter verstärken.
Fokus auf Kitas in schwierigen sozialen Lagen
Das geplante „Kita-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz“ soll an mehreren Stellen ansetzen: Mehr Kinder sollen überhaupt eine öffentliche Betreuung besuchen, Defizite – vor allem bei der Sprache – sollen möglichst früh erkannt werden, und bestehende Probleme sollen mit passgenauen Hilfen ausgeglichen werden. Die Untersuchungen sollen auch für Vierjährige gelten, die keine Kita besuchen.
Neu ist dabei, dass die Feststellungen erstmals nach bundesweit einheitlichen Standards erfolgen sollen. Besonders im Blick stehen Einrichtungen mit vielen Kindern aus belasteten Lebenssituationen. Aber auch alle anderen Kitas sollen zusätzliche Zeit und Mittel für Tests und Förderung erhalten.
Zusätzliche Personalressourcen vorgesehen
Laut Gesetzentwurf sollen Kitas für die verbindliche Erhebung des Sprach- und Entwicklungsstands spätestens bis zum fünften Lebensjahr pro Kind zwei Stunden Personalzeit erhalten. Für die Planung und Begleitung einer möglichen Förderung sind darüber hinaus mindestens 30 Minuten pro Woche und Kind vorgesehen.
Für Kitas mit einem hohen Anteil an Kindern in herausfordernden Lebenslagen sind weitere personelle Verstärkungen geplant. In Einrichtungen mit 80 Kindern sollen Fachkräfte für mindestens 20 zusätzliche Wochenstunden finanziert werden. Bei mehr als 80 Kindern steigt der Umfang auf mindestens 40 Stunden, bei mehr als 120 Kindern auf mindestens 60 Stunden pro Woche.
Diese besondere Unterstützung soll in jedem Bundesland mindestens zehn Prozent der Kitas zugutekommen. Maßgeblich ist dabei unter anderem, ob dort viele Kinder aus finanziell benachteiligten Familien betreut werden, ob in den Familien überwiegend nicht Deutsch gesprochen wird oder ob sich Auffälligkeiten in der sprachlichen Entwicklung zeigen.
Besserer Übergang in die Grundschule
Hinter dem Vorhaben steht die Annahme, dass Kinder dem Unterricht in der Grundschule nur mit ausreichenden Sprachkenntnissen gut folgen können. Deshalb soll der Übergang von der Kindertagesbetreuung in die Schule gezielt verbessert werden.
Künftig soll es ausdrücklich zu den Aufgaben der Kindertagesbetreuung gehören, Benachteiligungen abzubauen und Kinder auf wichtige Übergänge vorzubereiten. Außerdem soll laut Entwurf ein Austausch der Ergebnisse aus den Sprach- und Entwicklungsfeststellungen zwischen Kitas und Schulen ermöglicht werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber